Beschlussvorlage - 2012/BV/3592

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Der Wahl des Herrn Jan   L e h w a l d  zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Groß Klein wird gemäß § 12 Abs. 3 i. V. mit § 28 Abs. 1 b BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.05.2002 zugestimmt.

2. Der Ernennung des Herrn Jan   L e h w a l d  zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock für die Dauer seiner Wahlzeit, längstens bis zum 15.06.2018, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt. 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 12 Abs. 3 und § 28 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002, § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Mai 2002 i. V. mit § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V und § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Groß Klein am 15.06.2012 wurde Herr Jan Lehwald gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG – vom 3. Mai 2002 für eine Wahlzeit zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt.

 

Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist von sechs Jahren.

 

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Jan Lehwald alle Voraussetzungen erfüllt werden, um zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt zu werden. Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V ist wählbar, wer

 

a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.

Herr Jan Lehwald gehört mehr als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.

 

b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt.

Herr Jan Lehwald ist persönlich und fachlich geeignet, um als Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Groß Klein tätig zu werden.

 

c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet.

Gemäß FwDV 2/1 sind die Lehrgänge Gruppenführer - Sonderausbildung -, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.

Herr Jan Lehwald hat die Lehrgänge Gruppenführer - Sonderausbildung -, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich absolviert.

 

d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Herr Jan Lehwald hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Da somit die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V für Herrn Jan Lehwald vorliegen, wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der Obersten Dienstbehörde zur Wahl gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sind die Stellvertreter der Ortswehrführer zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aus diesem Grunde kann die Ernennung des Herr Jan Lehwand gemäß § 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Ehrenbeamten vorgenommen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              37

Produkt:              12601                                                        Bezeichnung:              Brandschutz

Investitionsmaßnahme Nr.: -                                          Bezeichnung:              -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

12601.50190000/

Aufwendungen für

Ehrenamtlich Tätige - Sonstige

-

383,46 €

-

383,46 €

2013

12601.50190000

 

-

766,92 €

-

766,92 €

2014

12601.50190000

 

-

766,92 €

-

766,92 €

2015

12601.50190000

 

-

766,92 €

-

766,92 €

2016

12601.50190000

 

-

766,92 €

-

766,92 €

2017

12601.50190000

 

-

766,92 €

-

766,92 €

2018

12601.50190000/

Aufwendungen für

Ehrenamtlich Tätige - Sonstige

-

383,46 €

-

383,46 €

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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03.07.2012 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen