Stellungnahme - 2012/BV/3475-10 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit dem Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3475-07 (ÄA) wird beabsichtigt, die Maßnahme 1.09 – Gebäudezusammenführung Volkshochschule – ersatzlos zu streichen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Dem Änderungsantrag kann aus nachfolgend aufgeführten Gründen nicht zugestimmt werden:

 

Die vorgeschlagene Standortabwägung hat bereits stattgefunden und führte zu dem Ergebnis, dass der neue Standort in Zentrumsnähe liegen muss, um eine „gleichwertige“ Erreichbarkeit der Menschen aus dem Nordwesten und dem Nordosten der Stadt zu gewährleisten.

 

Hinzu kommt der Umstand, dass sich der Standort in der Kopenhagener Str. in einer Randlage befindet und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur umständlich zu erreichen ist. Aus dieser Randlage ergeben sich auch Bedenken bezogen auf die Sicherheit des Gebäudes, aber auch auf die der Teilnehmer, insbesondere in der dunklen Jahreszeit.

 

Eine zentrumsnahe Ansiedlung im Sinne aller Rostockerinnen und Rostocker hat sich auch insofern als die günstigere Variante gezeigt, da sich die Teilnehmerzahlen mit Eröffnung des zweiten Standortes der Volkshochschule im Jahr 1995 Am Alten Markt 19 verdoppelt haben.

 

Das Gebäude in Lütten Klein befindet sich in einem desolaten baulichen Zustand. Seine Weiterbetreibung ist nur mit einer grundlegenden Sanierung und einer erwachsenengerechten Instandsetzung möglich. Die Kosten dafür würden sich auf ca. fünf Millionen EUR belaufen.

 

 

 

Der aktuelle Beschluss sieht außerdem vor, dass bei der Zentralisierung der Volkshochschule ihre dezentralen Aktivitäten in allen Stadtteilen zu verstärken sind, sodass auch weiterhin einige Volkshochschuleangebote im Nordwesten stattfinden werden.

 

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Beschlüsse

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20.06.2012 - Bürgerschaft