Nachtrag Beschlussvorlage - 2012/BV/3475-09 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2018.

 

Die Seiten 37, 39, 41, 42, 47, 48 und 49 sind beiliegend auszutauschen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 i.V. mit § 43 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird das anliegende Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2018 am 20.06.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Auf Grund eines Berechnungsfehlers hat sich eine Korrektur auf den Seiten 47, 48 und 49 erforderlich gemacht.

Die Berechnung der Entwicklung des konsolidierten Kassenkredites wurde auf Grund eines Berechnungsfehlers unkorrekt dargestellt. Irrtümlicher Weise wurde der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im konsolidierten Finanzplan bei der Darstellung der Kassenkredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum 31.12. des Haushaltsjahres berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die Konsolidierungsbeträge doppelt erfasst wurden.

 

Allerdings wurden in der Aufstellung die möglichen Kapitalrückstellungsauflösungen nicht berücksichtigt. Diese wurden jetzt aufgenommen, sodass sich die Inanspruchnahme der Kassenkreditlinie bis 2018 nach jetziger Planung auf 28.133.932 EUR belaufen wird.

 

Die Entwicklung des Kassenkredites auf Seite 49 wurde entsprechend angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

Korrektur Seite 37:

Maßnahme 2012/2.06 WIRO Wohnen in Rostock GmbH

Gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 07.09.2011, Beschl.-Nr. 2011/BV/2425, wird die Gewinnausschüttung der WIRO bis 2018 schrittweise um 4 Mio. EUR erhöht.

 

Mit Fortschreibung des Finanzplanes und unter Berücksichtigung der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse des Unternehmens in den Folgejahren werden die Zielbeträge entsprechend aktualisiert.

 

 

Korrektur Seite 39

Maßnahme 2012/2.08 RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH

Die Rostocker Straßenbahn AG benötigt aufgrund der Kürzungen der Infrastrukturförderung des Landes einen jährlichen zusätzlichen Verlustausgleich in Höhe von 1.000 TEUR.

 

Auf Grund aktueller Rechtssprechungen der Jahre 2011 und 2012 und anhängiger Gerichts- und Verwaltungsverfahren haben die Stadtwerke Rostock AG und die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH im laufenden Jahresabschluss Rückstellungsbedarf bezüglich ihrer Netzentgelte für die Gas- und Stromverteilung, der zu einer wesentlichen Verschlechterung des Jahresergebnisses führt. Die mögliche Ergebnisabführung der Stadtwerke Rostock AG aus dem Jahr 2011 in 2012 beträgt 9.343,7 TEUR und kann damit den notwendigen Zuschussbedarf der Rostocker Straßenbahn AG nicht in voller Höhe abdecken.

 

Des Weiteren führen die wirtschaftlichen Entwicklungen bei der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH zu Mehrbedarfe der Gesellschaft, so dass der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, welche dem städtischen Haushalt zugeführt werden können.

 

Aus vorgenannten Gründen werden die Zielbeträge auch ab 2015 auf „0“ gesetzt. Die RVV wird dennoch alle Anstrengungen unternehmen, um auch in den kommenden Jahren Konsolidierungsbeiträge für die Hansestadt Rostock zu erwirtschaften.

 

 

Die Seiten 41 und Seite 42 sowie 47 bis 49 wurden entsprechend angepasst.

 

 

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.06.2012 - Bürgerschaft