Änderungsantrag - 2012/BV/3475-06 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Seite 29 Maßnahme 2012/1.10 Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen

 

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Die Erläuterung wird wie folgt geändert:

Die Konsolidierung der stadtwirtschaftlichen Dienstleistung in einer eigenen Organisationseinheit als Eigenbetrieb „Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen“ oder bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH ist nach eingehender Prüfung umzusetzen. Dies ist durch die Konzentration der Aufgabenwahrnehmung und den Abbau von Mehrfachstrukturen zu erreichen.

 

In die Untersuchung sind neben den organisatorischen Strukturen alle produktiven stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen, die Bau- und Betriebshofkapazitäten der Hansestadt Rostock, außer Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der HRO“ mit einzubeziehen.

 

Ziel der Bildung eines Eigenbetriebes oder die Übertragung an die Stadtentsorgung Rostock GmbH ist die Steigerung der Effektivität der erbrachten Leistungen. Es sollen Synergieeffekte durch den Abbau nennenswerter Überschneidungen zwischen den Dienstleistungen und Aktionsfeldern erzielt werden, die in ihrem Ergebnis zu einer Haushaltsverbesserung in Höhe von 10 % der betrieblichen Aufwendungen führen können.

 

Die Bildung eines Eigenbetriebes „Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen“ oder die Übertragung der Aufgaben an die Stadtentsorgung Rostock GmbH ist zum 31.12.2012 nach umfänglicher Diskussion mit den Organisationseinheiten und/oder der kommunalen Gesellschaft vorzubereiten.

 

Der Bürgerschaft sind die Ausgangslage, die Zielsetzungen und die geplante Organisationsstruktur des neuen Eigenbetriebes oder der Zuordnung in die Stadtentsorgung Rostock GmbH sowie die Aufträge für das weitere Vorgehen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Bürgerschaft entscheidet in einer gesonderten Beschlussvorlage über die Wahrnehmung aller stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen, die heute noch in verschiedenen Organisationseingheiten wahrgenommen werden, nach Darstellung von Vor- und Nachteilen bei Wahrnehmung in einem Eigenbetrieb oder bei Übertragung an die Stadtentsorung Rostock GmbH. Danach erfolgt die organisatorische Umsetzung. 

 

Durch Optimierung der Organisationsstrukturen können in der Rechtsform eines Eigenbetriebes oder bei Übertragung an die Stadtentsorgung Rostock GmbH beginnend im Jahr 2013 50 TEUR (1 Personalstelle einschl. Sachaufwendungen) eingespart werden.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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20.06.2012 - Bürgerschaft