Stellungnahme - 2012/BV/3475-04 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3475-02 (ÄA) wird beabsichtigt, dass der Prüfauftrag
Nr. 2012/3.07 – Nutzungskonzept Klostergelände - aus dem Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2018 gestrichen wird.

 

Zur möglichen Nutzung des Klostergeländes wird folgender Sachstand zur Kenntnis gegeben:

 

Der vom Amt für Städtische Museen für das Haushaltssicherungskonzept 2011 bis 2018 eingebrachte Prüfauftrag verfolgt u.a. das Ziel, in Kooperation mit anderen Einrichtungen, wie die Compagnie de Comedie, die Volkstheater Rostock GmbH, die Hochschule für Musik und Theater und das Pressezentrum Rostock über gemeinsame Veranstaltungen das Klostergelände zu einem attraktiven Treffpunkt für alle Kulturbegeisterten zu entwickeln. Zum damaligen Zeitpunkt wurde eine Einnahmesteigerung in Höhe von 10.000 EUR prognostiziert.

 

Mit der Präzisierung des Prüfauftrages für das Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2018 wurde seitens des Fachamtes eingeschätzt, dass mit der einheitlichen Entwicklung des Klostergeländes weiterhin Einnahmesteigerungen möglich sind. Diese werden nach aktuellen Einschätzungen des Amtes in Höhe von 6.000 EUR pro Jahr erwartet. Damit hält das Fachamt weiterhin an die Umsetzung des Prüfauftrages fest.

 

Die weiteren notwendigen Prüfungen sollen die jeweils unterschiedlichen Nutzungsansprüche untersuchen. Das sind neben den denkmalpflegerischen und Stadtgrün-Fragen die Fragen der Nutzung als Theateraufführungsort, als Spielplatz, funktionale Nutzungen für das Museum (insbesondere logistisch) und als Veranstaltungsort z.B. für den historischen Weihnachtsmarkt.

 

 

 

 

 

 

 

Die kulturelle Nutzung des Geländes steht dabei im Vordergrund.

 

Aus diesem Grund ist die beantragte Streichung des Prüfauftrages nicht zu empfehlen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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20.06.2012 - Bürgerschaft