Beschlussvorlage - 2012/BV/3550
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Durchführung der Aufgaben nach §§ 17 und 19 des Aufgabenzuordnungsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Management und Controlling
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt; Amt für Jugend, Soziales und Asyl; Gesundheitsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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20.06.2012
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Durchführung der Aufgaben nach den §§ 17 und 19 des Aufgaben-zuordnungsgesetzes mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Mit den §§ 17 und 19 des Aufgabenzuordnungsgesetzes vom 12. Juli 2010 sind die Aufgaben der Gewährung von Elterngeld einschließlich der Durchführung von Vor- und Rechtsmittelverfahren nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie die Aufgaben der Durchführung von Feststellungen im Schwerbehindertenrecht (§ 69 SGB IX) mit den damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben des Erlasses von Widerspruchsbescheiden den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen worden. Das Gesetz tritt insoweit am 1. Juli 2012 in Kraft.
Der derzeitige Vorbereitungsstand zur Aufgabenübernahme durch die Landkreise und kreisfreien Städte vom Landesamt für Gesundheit und Soziales kann eine flächendeckende reibungslose ordnungsgemäße kommunale Aufgabenerfüllung ab dem 1. Juli 2012 nicht garantieren. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat sich daher bereiterklärt, die Aufgaben über den 1. Juli 2012 hinaus bis zum 30. Juni 1013 weiterzuführen, und zwar im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages für die neuen kommunalen Aufgabenträger. Über den in § 28 des Aufgabenzuordnungsgesetzes festgeschriebenen Mehrbelastungsausgleich findet für die Zeit der Aufgabenwahrnehmung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales eine entsprechende Verrechnung statt (vgl. § 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages).
Roland Methling
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 90
Produkt: 61103 Zentrale Finanzdienstleistungen
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf-wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2012 | Zuweisungen des Landes nach AufgZuordG | - 588.300 |
| -588.300 |
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Teilhaushalt: 50
Produkt: 11150 Bezeichnung: Verwaltung Amt 50
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf-wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2012 | Personal-kosten |
| - 151.900 |
| -151.900 |
2012 | Sachkosten |
| 0 |
| 0 |
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Teilhaushalt: 53
Produkt: 41400 Maßnahmen der Gesundheitspflege
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf-wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2012 | Personal-kosten |
| - 338.100 |
| -388.100 |
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Teilhaushalt: 53
Produkt: 35102 Sonstige soziale Leistungen - Schwerbehindertenrecht
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf-wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2012 | Sachkosten |
| - 261.600 |
| -261.600 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94 kB
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