Informationsvorlage - 2012/IV/3549

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Errichtung

 

Als kostengünstige Alternative zur Errichtung einer gänzlich neuen Toilettenanlage stellt sich die Umsetzung einer mangels Bedarfs stillgelegten Anlage aus dem Stadtteil Lütten-Klein an diesen neuen Standort dar. Diese ist in Containerbauweise errichtet, befindet sich in einem guten Zustand und bedarf lediglich kleinerer Sanierungsarbeiten, um auch den ästhetischen Anforderungen am Standort Nordkreuz gerecht zu werden. Die Kosten für eine Umsetzung dieser Anlage, die Ausbesserungsarbeiten und neuen Ausrüstungsgegenstände, die Herrichtung des neuen Standortes einschließlich der Anschlüsse der Medien werden voraussichtlich 28.500 EUR betragen. Diese Mittel sind im Haushalt des Amtes für Umweltschutz nicht geplant. Daher wurden inzwischen die „Erbauer“ des ÖPNV-Verknüpfungspunktes Warnemünde Werft, die RSAG sowie das Tief- und Hafenbauamt der Hansestadt um Unterstützung bei der Finanzierung gebeten. Zudem wird eine außerplanmäßige Bewilligung von Mitteln geprüft.

 

Der Bauantrag für die Umsetzung der Anlage wurde durch den KOE erarbeitet und am 16.04.2012 im Bauamt eingereicht. Die Bearbeitung dauert ca. drei Monate.

 

Im Falle der Bewilligung der Mittel und der Baugenehmigung könnten die Bauleistungen ausgeschrieben und die Anlage an den neuen Standort umgesetzt werden.

 

Betreibung

 

Hinsichtlich der Betreibung der WC-Anlage im Rahmen eines Pachtvertrages wurden drei aktuell beim Amt für Umweltschutz unter Vertrag stehende Reinigungsunternehmen der Hansestadt angeschrieben, die jedoch aufgrund ihrer Erfahrung eine Betreibung in eigenem Namen und auf eigene Kosten wegen zu erwartender Unwirtschaftlichkeit ablehnen.

 

Aus diesem Grund müsste die Bewirtschaftung der Anlage zusätzlich in den laufenden Reinigungsauftrag für die übrigen Toilettenanlagen der Stadt eingeschlossen werden, der bis September 2013 läuft.

 

 

Werbung

 

Die Hansestadt Rostock hat seit Mitte der 90er Jahre zwei Stadtwerbepartner, denen das Recht zur alleinigen Betreibung und Errichtung von Werbeanlagen und Werbeträgern eingeräumt wurde, die sich auf kommunalem Grund und Boden sowie an Gebäuden, die sich im Eigentum der Stadt befinden und von der Stadt genutzt werden.

 

Da im Bereich des ÖPNV-Verkehrsverknüpfungspunktes Werbung generell zulässig ist, wurde über den Bereich Stadtmarketing des Oberbürgermeisters Kontakt zu dem in Frage kommenden Stadtwerbepartner aufgenommen. Sollte ein Vertrag zustande kommen, wäre bei Werbung über eine Fläche von 1 qm eine Baugenehmigung erforderlich. Die bauliche Aufbereitung der Außenhülle der umzusetzenden Anlage müsste soweit möglich an die Erfordernisse der Werbung angepasst werden.

 

Fazit

 

Die Gesamtmaßnahme ist somit derzeit noch in der Bearbeitung verschiedener Ämter und Unternehmen. Sollte der oben beschriebene zeitliche Ablauf eingehalten werden, könnte die WC-Anlage am Nordkreuz Ende 2012 in Betrieb genommen werden.

 

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Beschlüsse

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20.06.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben