Beschlussvorlage - 2012/BV/3534

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2012/BV3395 vom 09.05.2012 wird wie folgt geändert:

 

Die Deckungsquelle der überplanmäßigen Bewilligung von Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 750.000 EUR wird im Teilhaushalt 90 Zentrale Finanzdienstleistungen, Produkt 61201 wie folgt geändert

- in EUR -

Produktkonto

Bezeichnung-Konto

EH

FH

 

61201.41442010

Erträge aus Zuweisungen vom Land

0

 

61201.61442010

Einzahlungen aus Zuweisungen vom Land

 

0

 

 

 

 

61201.57511010

Zinsaufwendungen an Banken – Sicherung der Zahlungsfähigkeit

471.100

 

61201.77511010

Zinsauszahlungen an Banken – Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

471.100

 

und ersetzt die in der Bürgerschaftsvorlage 2012/BV/3395 für die Unterstützung des F.C. Hansa Rostock e.V. zur Sicherung des Spielbetriebs 2012/2013 im Teilhaushalt 90 Zentrale Finanzdienstleistungen im Produkt 61201 beschlossene Deckungsquelle:

 

 

 

 

 

 

- in EUR-

Produktkonto

Bezeichnung-Konto

EH

FH

 

61201.41442010

Erträge aus Zuweisungen vom Land

124.600

 

61201.61442010

Einzahlungen aus Zuweisungen vom Land

 

124.600

 

 

 

 

61201.57511010

Zinsaufwendungen an Banken – Sicherung der Zahlungsfähigkeit

346.500

 

61201.77511010

Zinsauszahlungen an Banken – Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

346.500

Gesamtbetrag

471.100

471.100

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 3 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2012/BV/3395

 

 

Sachverhalt:

 

Die Bereitstellung der Mittel in den Produktkonten 61201.41442010 und 61201.61442010 in Höhe von 124.600 EUR kann nicht wie beschlossen erfolgen. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Sonderbedarfszuweisung für den Schuldendienst des Darlehens der PSV-Bürgschaft gewährt. Mit der Planung des doppischen Haushalts wurden die Aufwendungen und Auszahlungen für den Kapitaldienst, nicht aber der Ertrag und die Einzahlungen aus den Zuweisungen veranschlagt. Die Zuweisungen werden allerdings mit den Kapitaldiensten verrechnet, so dass keine liquiden Mittel fließen. Der Kapitaldienst beinhaltet die Leistungen für die Tilgung (82.190 EUR), den Zinsaufwand (42.118 EUR) sowie die Kreditkosten (375 EUR). Der Zinsaufwand und die Kreditkosten werden über den Ergebnis- und den Finanzhaushalt dargestellt. Die Tilgung erfolgt dagegen direkt über das Bestandskonto und dem Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt wird hierbei nicht berührt. Die Haushaltsansätze für die Erträge und Einzahlungen aus Zuweisungen vom Land können daher nicht zur Deckung eingesetzt werden.

 

Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

90

zentrale Finanzdienstleistungen

Produkt

61201

sonstige allgemeine Finanz-wirtschaft

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

57511010

Zinsaufwendungen an Banken –

Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Finanzhaushalt

77511010

Zinsauszahlungen an Banken –

Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

 

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

3.002.300,00

3.002.300,00

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

     

     

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

507.418,04

734.424,40

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

2.494.881,96

2.267.875,60

als Deckungsquelle eingesetzt

 

471.100,00

471.100,00

 

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung:

 

In der Hansestadt Rostock erfolgt die Finanzierung der Liquiditätskredite wie folgt:

 

1. kurzfristige, feste Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von 1 Jahr als "Bodensatz“

 

2. Kontokorrentlinien auf den Geschäftskonten, bei denen die Zinssätze auf Eonia- oder  

    Euriborbasis zzgl. einer Marge täglich oder monatlich festgesetzt werden.

 

Der Planansatz 2012 für den Zinsaufwand der Liquiditätskredite erfolgte auf Basis eines Durchschnittssatzes von 2,00 %.

 

Für den Zeitraum Januar – April 2012 konnte die Hansestadt Rostock von den niedrigen Marktzinsen partizipieren, so dass eine Einsparung in Höhe von 471.100,00 EUR eingesetzt werden kann.

 

 

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Roland Methling

 

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Beschlüsse

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12.06.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.06.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen