Beschlussvorlage - 2012/BV/3520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

             

2.      Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Soziale Stadt“ Rostock – Groß Klein für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

3.      Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Soziale Stadt“ Rostock – Schmarl für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

                                         

4.      Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Soziale Stadt“ Rostock – Dierkow für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

5.      Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Soziale Stadt“ Rostock – Toitenwinkel für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

6.      Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Ost“ Rostock – Groß Klein für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

7.      Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Ost“ Rostock – Evershagen für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

8.      Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Ost“ Rostock – Schmarl für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

9.      Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Ost“ Rostock – Dierkow für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

10.  Die Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Ost“ Rostock – Toitenwinkel für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3, § 45 und § 64 Abs. 2 und 4 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) § 64 Abs. 2 und 4 in Verbindung mit den Städtebauförderungsrichtlinien M-V ist für das städtebauliche Sondervermögen (SSV) zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eine Sonderrechnung nach den Vorschriften des Abschnittes 4 der KV M-V zu führen. Daraus ergibt sich das Erfordernis für die im Ergänzungsblatt Nr.1 genannten städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eine gesonderte Haushaltsplanung zu erstellen.

 

Im Kernhaushalt der Hansestadt Rostock sind für die 10 städtebaulichen Sondervermögen folgende finanzielle Mittel eingestellt worden:

 

·         Für investive und immaterielle Zwecke:                             7.185.100 EUR

·         Für laufende Zwecke:               Ergebnishaushalt:              1.304.000 EUR

Finanzhaushalt:               1.277.200 EUR

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012

78572000 / Auszahlungen f. immaterielle Vermögensgegen-stände für Anzah-lungen f. immaterielle Vermögensgegen-stände

 

 

 

7.185.100

2012

74139000-74139250/ Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke an Sonder-vermögen mit Sonder-rechnung

 

 

 

1.277.200

2012

54139000-54139250/ Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke an Sonder-vermögen mit Sonder-rechnung

 

1.304.000

 

 

 

 

Die von der Hansestadt Rostock zur Verfügung gestellten Mitteln für das städtebauliche Sanierungsvermögen wurden am 07.03.2012 (siehe Beschlussnummer 2011/BV/2924) beschlossen. Die Haushaltspläne der 10 städtebaulichen Sondervermögen berücksichtigen die durch die Hansestadt Rostock beschlossenen Eigenmittel.

Grundlage für die Haushaltsplanungen sind die von der Bürgerschaft am 05.10.2011 beschlossenen Maßnahmepläne 2012 (siehe Beschlussnummern 2011/BV/2380 und 2011/BV/2444). Die Diskussion und Beratungsfolge bei den Ortsbeiräten zu den einzelnen Maßnahmen hat hier im Vorfeld stattgefunden. Die beigefügten Haushaltsplanungen weisen gegenüber den Maßnahmeplänen geringfügige Änderungen aufgrund von notwendigen Anpassungen auf.

 

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.06.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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20.06.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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07.08.2012 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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08.08.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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14.08.2012 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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14.08.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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15.08.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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21.08.2012 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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23.08.2012 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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05.09.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen