Beschlussvorlage - 2012/BV/3517

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Umbau, Instandsetzung, Modernisierung des ehem. Schulgebäudes Typ 5 MP zur gemeinschaftlichen Nutzung durch die KARO AG (gemeinnützig) bestehend aus der Kunstschule Rostock, dem Institut Neue Medien, dem Radio Lohro u. Lichtspieltheater „Wundervoll“; Rostock, Friedrichstr. 23, Az: 01254-12, wird erteilt.

 

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-          § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab 500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.

-          Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.06.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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19.06.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen