Stellungnahme - 2012/AN/3347-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Dem Beschlussvorschlag kann fachlich nicht folgt werden.

 

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass ab 1. Januar 2013 die Aufgaben Adoption und Gewinnung/Vermittlung/Betreuung von Pflegeeltern mit den dort benannten Gründen wieder ausschließlich durch die Hansestadt Rostock wahrgenommen werden.

 

Die Aufgaben Adoption und die Aufgaben in Bezug auf Pflegeeltern sind inhaltlich zu trennen.

 

 

1. Zur Aufgabe Pflegekinderwesen

Das Pflegefamilienzentrum (PFZ) hat folgende Aufgaben:

Gewinnung, Vorbereitung, Beratung und Begleitung von Pflegefamilien mit dem Ziel, gelingende Hilfe- und Unterstützungsangebote für Kinder(insbesondere im Altersbereich von 0-8 Jahren ) und Jugendliche und deren Eltern vorzuhalten.

 

Diese Aufgaben wurden dem Träger Caritas Mecklenburg e.V. im Jahr 2008 übertragen.

Die Gesamtverantwortung, Gewährleistungspflicht bzw. Planungsverantwortung ist entsprechend § 79 SGB VIII beim Fachamt verblieben.

In Reflexion der Zusammenarbeit zwischen dem Pflege-Familien-Zentrum der Caritas e.V. und dem Fachamt sowie dem tragischen Fall in Hamburg werden derzeit die Schnittstellen im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung seitens des PFZ und des Fachamtes geprüft. Hier wird darum gebeten, die nötige Zeit zu ermöglichen, um eine fachliche Bewertung vornehmen zu können und diese dann dem Jugendhilfeausschuss vorzustellen.

Die Erteilung der Pflegeerlaubnis lag und liegt als hoheitliche Aufgabe weiterhin bei der Hansestadt Rostock.

 

 

 

2. Zur Aufgabe Adoption

Seit 2008 gibt es eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle, d.h., die Hansestadt Rostock führt die Aufgaben der Adoption für die Stadt selbst und für die Landkreise Bad Doberan und Güstrow (inzwischen für den Landkreis Rostock) aus.

 

Die Kosten werden zwischen der Hansestadt Rostock auf der einen Seite und dem Landkreis Rostock auf der anderen Seite zur Hälfte geteilt.

 

 

 

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Beschlüsse

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05.06.2012 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.06.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - überwiesen

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20.06.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben