Beschlussvorlage - 2012/BV/3492

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt für die Ausführung der aktuellen Übertragung der Bürgerschaftssitzungen per Internet-Livestream die Variante 1:

- Die Aufnahmetechnik (Kameratechnik) wird beschafft, fest installiert und durch einen noch zu qualifizierenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung betreut.

- Ergänzend wird eine nachträgliche Aufarbeitung und Bereitstellung des Film- und Tonmaterials konzeptionell untersucht und als zusätzliche Variante konzeptionell aufbereitet.

 

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Beschlussvorschriften:

 

Datenschutzgesetz M-V

§§ 22 und 29 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2011/AN/2124

2011/DV/2512

2011/BV/2592

 

Sachverhalt:

Laut Beschluss 2011/AN/2124 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die technischen Mittel, die Voraussetzungen und die Möglichkeiten für eine technische Kooperation mit ortsansässigen Medien für die Internet-Livestream-Übertragung von Bürgerschaftssitzungen einschließlich der anfallenden Kosten darzustellen.

 

Beschreibung und allgemeine Anforderungen:

 

Für Internet-Livestream-Übertragungen werden 2 bis 3 Aufnahmekameras und Mikrofone (auch aus der vorhandenen Anlage nutzbar) fest oder temporär im Bürgerschaftssaal installiert. Die Bild- und Tondaten werden dann zeitgleich in ein Speichersystem kopiert (gestreamt), welches online über eine Internetseite die Inhalte den Nutzern (Bürger) anbietet. Eine Archivierung und spätere Verwendung der Aufnahmen ist möglich.

 

Die Einbindung auf die vorhandene Internet-Seite sowie der Abruf der Dateien durch den Nutzer sollen dabei möglichst einfach und komfortabel erfolgen. Bildgrößen bzw. Auflösungen sollen sich auf individuelle Übertragungsraten und Endgeräte (z.B. Desktop-PC oder Smart-Phone) des Nut­zers einstellen lassen. Der Aufwand für die technische Implementierung und Betreuung sollte möglichst gering sein.

Eine Möglichkeit zur Auswertung soll über Statistiken mit Zugriffsschutz möglich sein. Ebenfalls Gegenstand der Lösung ist die Möglichkeit, das System zukünftig auch für andere Ereignisse in der Hansestadt Rostock zu nutzen, die im Bürgerinteresse liegen (Sportveranstaltungen, Einweihungen etc.).

Aus Recherchen anderer Kommunen, die Sitzungen im Internet online anbieten und ähnliche Einwohnergrößen besitzen, wurde eine Online Nutzerzahl von 500-1000 Nutzern angenommen, da diese Zuschauerzahlen Auswirkungen auf die Kosten und die Internet Anbindung des Gesamtsystems haben. Es wird von 12 Sitzungen pro Jahr mit einer Zeitdauer von max. 5 h ausgegan­gen. Die Kostenrechnung wurde auf der Basis einer Schätzung marktüblicher Systeme ohne Wettbewerb erhoben.

 

Generell wurde angenommen, dass die entstehende Erstablage der Videodaten und der gesteuerte Abruf der Daten in der Hoheit der Hansestadt verbleiben und die Hochgeschwindigkeitsleitung zum Internet der Stadtverwaltung benutzt wird. Für die Ablage und das Internet Veröffentlichungssystem (Videoserver) sind ca. 28.000 EUR einmalig notwendig. Eine Variante, wonach die gesamte Leistung durch einen Dienstleister erbracht wird, ist nach Voranfrage bei ortsansässigen Medien Firmen nicht im Angebot. Bei der Variante 2 (Teilleistung) wurden die Firmen Institut für Neue Medien, Rostocker Kanal, LOHRO und Across Media (info@ifnm.de; info@rok-tv.de; live@lohro.de, info@alphacrossmedia.de) angefragt, wobei der Rostocker Kanal Interesse bekundet hat und die Produktionsfirma Across Media Teilleistungen (Bereitstellung von Kameras und Aufnahmetechnikern) It. Informationsangebot erbringen würde. Erfahrungen in diesem speziellenInternet Streaming Bereich liegen jedoch noch nicht vor.

 

Variante 1: Die Aufnahmetechnik (Kameratechnik) wird beschafft und fest installiert und durch einen noch zu qualifizierenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung betreut. Der vorhandene Techniker kann diese zusätzliche Leistung nicht erbringen.

 

Vorteil: Die Systeme können beliebig benutzt werden. Es fallen lediglich Wartungskosten und Kosten für Personal an. Hierbei sind einmalige zusätzliche Kosten für fest zu installierende Kameras von 16.000 EUR zu investieren.

 

Variante 2: Eine Produktionsfirma mit Aufnahmetechnik führt die Aufnahmen mit flexibler Technik durch (Nutzung der fest installierten Übertragungssysteme -Videoserver)

 

Der Vorteil ist ein professionelles Kamerateam in Bild und Ton für flexible Aufnahmen, keine Aufnahmetechnik ist investiv erforderlich.

 

Nachteil: Kosten ca. 1.300 EUR pro Sitzung nach vorliegendem Erstangebot. Es sind keine weiteren Übertragungen anderer Veranstaltungen aus dem Saal ohne Zusatzkosten möglich.

 

Ergebnis:

 

Für die Übertragung von Bürgerschaftsveranstaltungen in das Internet ist ein Basissystem mit einem Kostenvolumen von ca. 28.000 EUR (Videoserver) notwendig. Dieser kann auch für andere Ereignisse mit ausgelagerten Aufnahmegeräten genutzt werden.

 

Für die Aufnahmetechnik im Bürgerschaftssaal und personelle Absicherung der Aufnahmen bekundeten aufgrund einer informellen Umfrage im Rostocker Raum 2 Firmen ein Interesse zur Übernahme von Teildienstleistungen an mit ca. 15.600 EUR pro Jahr Kostenanteil It. Angebot Across Media.

 

Bei einem internen Betrieb der Aufnahmetechnik unter der Voraussetzung eines geschulten Technikers (zurzeit nicht vorhanden) wird von einem Kostenrahmen von ca. 16.000 EUR einmalig ausgegangen.

 

Wir empfehlen die Variante 1 aufgrund der längerfristig geringeren Kosten und einer dauernden Nutzbarkeit der Technik für andere Veranstaltungen.


Bei der Nutzung von Internet Livestream Übertragungen sind Aspekte der Persönlichkeitsrechte zu beachten. Entsprechend wurde die Thematik an die behördliche Datenschutzbeauftragte übergeben. Eine Stellungnahme wurde wie folgt abgegeben:

 

 

1.

In § 29 Abs.5 Satz 5 des neuen Kommunalverfassungsgesetzes vom 13.7.2011 heißt es, dass in öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung Film- und Tonaufnahmen durch Medien zulässig sind, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung in geheimer Abstimmung widerspricht.


Die aufgeworfene Frage zur Abwesenheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung stellt sich nicht, da das Gesetz nur so verstanden werden kann, dass für jede öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung eine erneute Abstimmung aller anwesenden Mitglieder stattfinden muss. Jede Gemeindevertretersitzung behandelt in der Regel andere Themen und Fragestellungen. Daher müssen alle anwesenden Mitglieder für jede einzelne Sitzung die Entscheidung darüber treffen können, ob Film- und Tonaufnahmen gemacht werden dürfen. Die Stimmen der abwesenden Mitglieder sind daher nicht relevant.

 

 

2.

Wenn bei einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Film- und Tonaufnahmen aufgrund des Abstimmungsergebnisses der Mitglieder der Gemeindevertretung zulässig sind, dann ist auch für Gäste wie dem Oberbürgermeister oder die Senatoren keine gesonderte Einwilligung erforderlich. Zudem handelt es sich bei solchen Gästen um Personen, die als Funktionsträger in der Öffentlichkeit stehen, so dass sie auch unter diesem Gesichtspunkt als Teilnehmer der Sitzung zu betrachten sind.

 

 

3.

In Bezug auf reine Besucher der Bürgerschaftssitzungen bzw. auch bei Einwohnerfragen sollte dies jedoch anders gehandhabt werden. Hier dürfte das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung überwiegen, da diese nicht durch öffentliche Wahl für ein öffentliches Amt bestellt sind. Daher sollten von den Bürgern zuvor entsprechende Einwilligungen eingeholt werden. Wird die Einwilligung nicht erteilt, bleibt dem Besucher nur die Möglichkeit, an der Sitzung nicht teilzunehmen, d.h., den Raum zu verlassen.

 

 

4.

Die Videoübertragungen der Bürgerschaftssitzungen in das Internet sind ein automatisiertes Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des DSG M-V. Eine Verfahrensbeschreibung und ein Sicherheitskonzept vor der Inbetriebnahme des Systems sind zu erstellen. Das Verfahren ist durch die Präsidentin der Bürgerschaft, hier als „datenverarbeitende Stelle“, einmalig freizugeben. Davon unberührt besteht die Notwendigkeit, vor jeder Sitzung der Bürgerschaft die übertragen werden soll, eine Abstimmung darüber durchzuführen. Anderweitige Veranstaltungen sind separiert freizugeben.

 

Ergänzend zur Live-Übertragung erscheint es sinnvoll, Bild- und Tonaufnahmen vom Verlauf einer Bürgerschaftssitzung anhand der jeweiligen Tagesordnung dauerhaft so verfügbar zu machen, dass Recherchen zu Debatten einzelner Tagesordnungspunkte leicht zu finden und zu nutzen sind. Dazu ist eine Bearbeitung des aufgezeichneten und live übertragenen Materials notwendig.

Dabei müssten die jeweils am besten geeigneten Kameraperspektiven zusammengeschnitten werden, die Daten nach Tagesordnungspunkten und zum Download optimiert bzw. reduziert werden. Damit wäre der Kontext dauerhaft gewahrt und Recherchen zu jeweils interessierenden Sachverhalten zielorientiert möglich.

 

Es wird empfohlen, diese Leistungen durch eine bzw. einen ausreichend qualifizierten Dienstleisterin bzw. Dienstleister ausführen zu lassen. Die Kosten sind dabei von der Lange des zur Verfügung gestellten Rohmaterials abhängig.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

 

Teilhaushalt

10

 

 

 

 

Produkt

11404

 

 

 

 

Investitionsmaßnahme: zentral bewirtschaftete Maßnahmen Amt 10

 

Übertragung der Bürgerschaftssitzung per Internet-Livestream

 

 

 

 

 

 

 

Variante 1

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Haushaltsjahr

Konto/ Bezeichnung

Erträge

Auf- wendungen

Ein- zahlungen

Aus- zahlungen

2013

78571000-einmalige Beschaffung Videoserver

 

 

 

33.320,00

2013

78571000-einmalige Beschaffung Kameratechnik

 

 

 

19.040,00

gesamt

 

 

 

 

52.360,00

2013

Stundenanteile für qualifizierten Aufnahme-techniker

 

3.000,00

 

 

2013

53853000-Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen

 

2.618,00

 

 

gesamt

 

 

5.618,00

 

 

Folgekosten 2014 – 2018

 

 

 

 

 

Stundenanteile für qualifizierten Aufnahme-techniker

 

3.000,00

 

 

 

76243010-Wartung der Technik

 

5.117,00

 

 

 

53853000-Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen

 

5.236,00

 

 

Kosten pro Jahr

 

13.353,00

 

 

 

 

 

Variante 2

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Haushaltsjahr

Bezeichnung

Erträge

Auf- wendungen

Ein- zahlungen

Aus- zahlungen

2013

78571000-einmalige Beschaffung Videoserver

 

 

 

33.320,00

2013

78571000-einmalige Beschaffung Kameratechnik

 

 

 

19.040,00

gesamt

 

 

 

 

52.360,00

2013

Personaleinsatz extern (12 Sitzungen X 1.300 EUR)

 

18.564,00

 

 

2013

53853000-Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen

 

2.618,00

 

 

gesamt

 

 

21.182,00

 

 

Folgekosten 2014 – 2018

 

 

 

 

 

76243010-Wartung der Technik

 

5.117,00

 

 

 

Personaleinsatz extern (12 Sitzungen X 1.300 EUR)

 

18.564,00

 

 

 

53853000-Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen

 

5.236,00

 

 

Kosten pro Jahr

 

28.917,00

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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20.06.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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14.08.2012 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt für die Ausführung der aktuellen Übertragung der Bürgerschaftssitzungen per Internet-Livestream die Variante 1:
 

- Die Aufnahmetechnik (Kameratechnik) wird beschafft, fest installiert und durch einen noch zu qualifizierenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung betreut.
 

- Ergänzend wird eine nachträgliche Aufarbeitung und Bereitstellung des Film- und Tonmaterials konzeptionell untersucht und als zusätzliche Variante konzeptionell aufbereitet.

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3492-01 (ÄA)
entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage Nr. 2012/BV/3492 (siehe TOP 5.1.1).

 

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28.08.2012 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt für die Ausführung der aktuellen Übertragung der Bürgerschaftssitzungen per Internet-Livestream die Variante 1:

- Die Aufnahmetechnik (Kameratechnik) wird beschafft, fest installiert und durch einen noch zu qualifizierenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung betreut.

- Ergänzend wird eine nachträgliche Aufarbeitung und Bereitstellung des Film- und Tonmaterials konzeptionell untersucht und als zusätzliche Variante konzeptionell aufbereitet.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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05.09.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt für die Ausführung der aktuellen Übertragung der Bürgerschafts­sitzungen per Internet-Livestream die Variante 1:
 

- Die Aufnahmetechnik (Kameratechnik) wird beschafft, fest installiert und durch einen noch zu qualifizierenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung betreut.
 

- Ergänzend wird eine nachträgliche Aufarbeitung und Bereitstellung des Film- und Ton­materials konzeptionell untersucht und als zusätzliche Variante konzeptionell aufbereitet.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2012/BV/3492-02 (ÄA) (s. TOP 9.3.1) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2012/BV/3492:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zur Variante 2 ein weitergehendes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

 

(o. g. Variante 2 liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 6 bei)