Informationsvorlage - 2012/IV/3490

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss Nr. 2010/BV/1185 vom 07.07.2010

 

Sachverhalt:

Es wurde die Einordnung des Geh- und Radweges auf der westlichen Fahrbahnseite in  einen Grunderwerbsplan eingetragen und an die Grundstückseigentümer der Flurstücke 3/1, 3/3, 3/5 und 3/8 übermittelt mit der Bitte, ihre Verkaufsbereitschaft und Konditionen zu prüfen.

Für die neue Gehwegtrasse wird Grunderwerb zweier Grundstückseigentümer erforderlich.

Mit dem Grundstückseigentümer des Flurstückes 3/1 wurde bereits Einigung zum Erwerb vorbehaltlich der Gremienzustimmung erzielt. Die Verkaufsbereitschaft des Grundstückseigentümers der Flurstücke 3/3, 3/5 und 3/8 gestaltet sich nicht so einfach.

Das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt und das Tief- und Hafenbauamt sind bemüht, über einen Ortstermin mit dem Grundstückseigentümer das zur eigenen Wertfindung geforderte Gesamtkonzept des Gehweges vorzustellen und offene Fragen zur Gestaltung zu beantworten. Der Ortstermin wurde vom Grundstückseigentümer noch nicht bestätigt. 

 

Die nächste Information an die Bürgerschaft erfolgt im Dezember 2012.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

29.05.2012 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

14.06.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

Erweitern

19.06.2012 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

20.06.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben