Änderungsantrag - 2011/BV/2652-21 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird mit einem zweiten Punkt erweitert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

der Bürgerschaft im Dezember 2012 eine Satzungsänderung zur

Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der

Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) vorzulegen, die eine Regelung vorsieht, unabhängig von dem im KiföG M-V festgelegten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, allen Kindern in der Hansestadt Rostock die Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege ermöglicht, sofern die Eltern dies wünschen. Die Satzungsänderung soll zum 1.Januar 2013 in Kraft treten.

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Begründung:

Das Anliegen des Änderungsantrages 01 des Jugendhilfeausschusses wird grundsätzlich unterstützt, ist aber auf Grund einer fehlenden Deckungsquelle nicht beschlussfähig. Um dieses wichtige Anliegen umzusetzen und das Inkrafttreten der Satzung durch einen Widerspruch des OBs nicht zu gefährden, muss der Verwaltung die Möglichkeit gegeben werden, die Finanzierung geordnet in die Planung ab 2013 aufzunehmen. Bis Jahresende könnte auch eine genauere Bedarfserhebung durchgeführt werden, um den Finanzierungsumfang besser einzuschätzen.

 

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gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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09.05.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss (einschließlich der redaktionellen Änderung - siehe TOP 10.1):

 

Der Beschlussvorschlag wird mit einem zweiten Punkt erweitert:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft im Dezember 2012 eine Satzungs­änderung zur Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) vorzulegen, die eine Regelung vorsieht, unabhängig von dem im KiföG M-V festgelegten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, die allen Kindern in der Hansestadt Rostock die Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes in einer Kindertages­einrichtung oder in Kindertagespflege ermöglicht, sofern die Eltern dies wünschen.

Die Satzungsänderung soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt