Beschlussvorlage - 2012/BV/3488

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (BlmSchG) „Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WEA) einschl. Zuwegungen u. Kranstellflächen sowie Errichtung u. befristeten Betrieb (max. 4 Jahre) eines Windmessmastes im B-Plan Nr. 16.SO.40 –Güterverkehrszentrum (GVZ)- gem. § 4 BlmSchG“, Hinrichshäger Str. 60, Nordex Energy GmbH, E.-Schlesinger-Str. 50, wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit

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in Vertretung

 

 

Dr. Liane Melzer

2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.06.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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26.06.2012 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen