Änderungsantrag - 2012/BV/3395-04 (ÄA)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

2.

Der Beschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Verein den Nachweis erbringt, den Personalkostenaufwand für Vorstand und Verwaltung (also nicht: für den reinen Spielbetrieb und den Amateur- und Jugendfußball) um insgesamt 50 % der im Sanierungskonzept vom 27.04.2012 ausgewiesenen Planbeträge reduziert zu haben, solange die Lizenzmannschaft in der 3. Liga spielt.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Beschlussvorlage basiert auf der wesentlichen Begründung, aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofes vom 14.12.2011 kämen auf den F.C. Hansa Rostock Steuernachzahlungen in Höhe von insgesamt ca. 4 Mio. Euro zu. Der Sachverhalt, aufgrund dessen gezahlt werden muss, ist seit Jahren bekannt. Spätestens mit der Nachzahlungsforderung des Finanzamtes Rostock aus dem Jahre 2003 hätte der Verein liquide Rückstellungen bilden müssen. Wäre dies in hinreichendem Umfang geschehen, könnten die Steuernachzahlungen jetzt geleistet werden. Offenbar sind die erforderlichen Mittel anderweitig verwandt worden.

 

Erklärbar ist dies nur durch Managementfehler. Das Management des Vereins fordert nun von den Gläubigern Verzichtsquoten in Höhe von 37,8 %, lässt aber offenbar eine Bereitschaft, mindestens in demselben Umfang auf Gehalt zu verzichten, ausweislich der Planunterlagen nicht erkennen, obwohl es maßgeblich die Ursache für die Schieflage gesetzt hat.

 

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.05.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt