Stellungnahme - 2012/AN/3393-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Das vorrangige strategische Ziel der Hansestadt Rostock ist die dauerhafte Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit. Hierzu gehört die fortlaufende Optimierung von Verwaltungsprozessen, welche zu Leistungs- und Aufgabenerfüllung der Hansestadt Rostock gehören.

Bei allen Leistungen, die zur Aufgabenerfüllung der Ämter der Stadtverwaltung dienen, werden die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Haushaltswirtschaft vollumfänglich berücksichtigt.

Dabei steht die Frage des „Wie“ im Fokus bei der Umsetzung und Realisierung der laufenden bzw. ständig wiederkehrenden Leistungen und Aufgaben. Hierzu gehört selbstverständlich, dass vor einer Vergabe von Leistungen in einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in erster Linie Möglichkeiten der Umsetzung durch Erbringung von Eigenleistungen geprüft werden.

Ergebnis dieses Prozesses ist, dass mit Hilfe des seit dem Jahr 2007 in der Stadtverwaltung eingeleiteten konsequenten Konsolidierungskurses ein Umdenken und eine Trendwende erkennbar ist, welches dazu führte, dass der Altfehlbetrag ab dem Jahr 2007 bis zum Jahr 2011 um ca. 40 Mio. EUR auf 178,3 Mio. EUR reduziert werden konnte.

Auch in den nächsten Jahren werden hier weitere positive Ergebnisse erzielt werden. Unterstützt wird dieser Prozess u.a. durch das jährlich anzupassende Haushaltssicherungskonzept und das strategische Finanzcontrolling.

 

 

 

 

 

 

Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung ist ein ständig fortzuführender Prozess, der sich in der gesamten Verwaltung etabliert hat und sich dauerhaft im einzelnen Tagesgeschäft detailliert widerspiegelt.

Eine feste Terminsetzung zur Umsetzung dieses Antrages ist nicht möglich, da es sich hier um einen fortlaufenden Arbeitsprozess handelt, der schrittweise kurz- bzw. mittelfristig zur gewünschten Haushaltsverbesserung führt.

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Beschlüsse

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09.05.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben