Beschlussvorlage - 2012/BV/3455

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1), begrenzt

 

- im Norden:               durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des Marienroggenweges

- im Osten:               durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm und Marienroggenweg)

- im Süden:              durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den Ostabschnitt des Marienroggenweges und

- im Westen:              durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage.

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V,

                                                                      § 3Abs. 2 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Aufstellungsbeschluss Nr. 0856/08 vom 28.01.2009

 

 

Sachverhalt:

 

Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft vom 28.01.2009, welcher im Städtischen Anzeiger vom 11.02.2009 ortsüblich bekannt gemacht worden ist, eingeleitet.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Zur Konkretisierung der Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes wurde ein Grünordnungsplans gem. § 11 (3) BNatSchG i.V.m. § 11 NatSchAG M-V als Grundlage für die planerische Abwägung nach § 1 (7) BauGB erarbeitet. Die Gesamtfläche des Plangebietes umfasst 23,3 ha.

Einzelne Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden am 10.03.2010, 27.05.2010, 07.10.2010 frühzeitig beteiligt. Der Vorentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung den berührten Behörden und sonstigen TöB zur Stellungnahme gem. § 4 (1) BauGB vorgelegt. Die Öffentlichkeit wurde am 21.04.2011 gem. § 3 (1) BauGB frühzeitig beteiligt. Zusätzlich fanden mehrere Erörterungsgespräche mit Bürger statt.

Schwerpunkte der formlosen Abwägung waren:

 

·         die Verringerung der Intensität der Bebauungsdichte der zusätzlichen Wohngebietsflächen u.a. durch Beschränkung der zulässigen Grundstücksüberbauung und Regelung von Grundstücksmindestgrößen sowie der zulässigen Bauhöhen und Dachneigungen (insbes. zwischen Marienroggenweg und Lindenallee westlich der Kirche sowie westlich des Marienroggenwegs um ca. 8 mögliche Baugrundstücke reduziert),

·         Veränderungen der zukünftigen Grenzen des Geltungsbereiches (Verringerung südlich der Lindenallee zugunsten des Landschaftsschutzes = Reduzierung um 2 – 3 Baugrundstücke und Erweiterung nordöstlich der Krummendorfer Straße zugunsten der kirchlichen Gemeinbedarfsfläche),

·         Ausweisung der Fläche zwischen Lindenallee und Marienroggenweg (sog. Außenbereich im Innenbereich) als Wohngebiet und für Hausgartennutzungen zugunsten der städtebaulichen Ordnung und Beseitigung eines Missstandes, da der Bereich z.T. verwildert und mit Grünschnittablagerungen belegt ist,

·         städtebauliche Änderungen der Wohngebietsflächen im Bereich des ehemaligen Gutshofes innerhalb des Burgwalls u.a. in Bezug auf die überbaubaren Grundstücksflächen und den Verzicht auf die Anlage einer hofuntypischen Baumallee,

·         Ausweisung von 24 Pkw-Stellplätzen für Trauergäste und Kirchbesucher,

 

Die Breite der festgesetzten Verkehrsflächen (der Krummendorfer Straße, Lindenallee, Marienroggenweg) ermöglichen bei entsprechendem Bedarf den Ausbau der Krummendorfer Straße mit Trennung von Fußgängern und Kfz sowie eine Leistungsfähigkeitssteigerung der Lindenallee durch Anordnung einer Einbahnstraßenlösung. In Auswertung erfolgter Verkehrszählungen und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verkehrsbelegung durch die geplanten ca. 40 – 45 zusätzlichen Haushalte ist ein Erreichen der Leistungsfähigkeitsgrenze für die als Wohnweg ausgebaute Krummendorfer Straße jedoch bei Weitem nicht zu erwarten.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:                                                                      61

Produkt:                                                                      51102  Städtebauliche Planung

 

 

 

Haushaltsjahr

Konto/

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

Erträge

 

Aufwand

 

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

2012

51102.56255010

Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen- städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

20.641.11

 

 

 

51102.76255010

Auszahlungen für - städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

 

 

 

20.641.11

 

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Liane Melzer

2. Stellvertreterin

des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.05.2012 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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06.06.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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07.06.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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19.06.2012 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel" (Anlage 1), begrenzt

 

- im Norden:               durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des Marienroggenweges

- im Osten:               durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm und Marienroggenweg)

- im Süden:              durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den Ostabschnitt des Marienroggenweges und

- im Westen:              durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage.

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

1

 

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20.06.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt