Änderungsantrag - 2012/BV/3149-10 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Es erfolgen folgende Ergänzungen in § 9 (2) Einberufung, Tagesordnung …

 

1. Vorschläge für die Tagesordnung können ebenfalls gemacht werden durch:

    a) Ortsbeiräte

    b) Bausenator

 

Die Formulierung in § 9 (2), Satz 2 wird entsprechend geändert in (Änderungen fett):

„Vorschläge sind für die Bürgerschaft durch die Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses und des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, durch die Ortsbeiräte, für die Stadtverwaltung durch den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft sowie den Bausenator und durch die privaten Vorhabenträger selbst spätestens 1 Monat vor dem Sitzungstermin einzureichen.“

 

 

2. Über die Tagesordnung des Gestaltungsbeirats wird gemeinsam mit den Vorsitzenden
    des Beirats entschieden.

 

Die Formulierung in § 9 (2), Satz 3 wird entsprechend geändert in (Änderungen fett):

„Die Geschäftsstelle entscheidet gemeinsam mit den Vorsitzenden des Beirats und in Abstimmung mit den Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses und des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung über die Tagesordnung.“

 

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Sachverhalt:

Zu 1 a) Vorschlagsrecht Ortsbeiräte

Es sollte gewährleistet werden, dass alle relevanten Vorhaben, dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden können.

Die Ortsbeiräte verfügen über die Sensibilität, welche Vorhaben in Ihrem Bereich relevant sind und im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollten. Sie sind oft sehr frühzeitig über Vorhaben informiert. Wenn wir die Ortsbeiräte ernst nehmen und weiter stärken wollen, müssen sie ein entsprechendes Vorschlagsrecht erhalten.

 

Zu 1 b)

Im Bereich des Bausenators gehen Bauanträge ein. Das Tief- und Hafenbauamt ist für Verkehrsbauten (Brücken) ebenso zuständig wie für Hafenbaumaßnahmen u.a. in Warnemünde und im Stadthafen. Größere Vorhaben des Amtes für Stadtgrün könnten auch für den Gestaltungsbeirat relevant werden. Da alle diese Ämter im Bereich des Bausenators angesiedelt sind, scheint es sinnvoll, auch diesem ein Vorschlagsrecht zu übertragen.

 

Zu 2.

Es ist sinnvoll, den Gestaltungsbeirat selbst an der Aufstellung der Tagesordnung zu beteiligen. Dabei kann den Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats auch die Aufgabe zukommen, vorgeschlagene Projekte von geringerer Bedeutung abzuweisen.

 

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Dr. Ursula Karlowski

Stellv. Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.04.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

Erweitern

09.05.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt