Stellungnahme - 2011/BV/2652-15 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Im Betreuungsschlüssel sind für alle Altersgruppen 2,5 Stunden für die mittelbare pädagogische Arbeit berücksichtigt.

 

Für die Altersgruppe ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt werden zusätzlich 2,5 Stunden für die mittelbare pädagogische Arbeit durch das Land bereitgestellt (ergibt 5 Stunden, wie im Gesetz festgeschrieben), und laut BeDo VO M-V sind die entstehenden Kosten nicht entgeltrelevant. Die finanziellen Mittel dafür werden durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die Träger der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege weitergereicht (beschrieben im § 6 Abs. 5 Satzung).

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

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Beschlüsse

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09.05.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben