Stellungnahme - 2011/BV/2652-13 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der in der Satzung benannte Betereuungsschlüssel basiert auf der Grundlage der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses und der Bürgerschaft aus dem Jahre 2004. Fehlzeiten sind Urlaub und Krankheit, die in der Satzung nicht näher beziffert werden müssen. Betreuungszeiten sind in Krippe und Kindergarten maximal 50 Wochenstunden und im Hort 30 Wochenstunden. Ebenso sind 2,5 Stunden für die mittelbare pädagogische Arbeit in allen Altersgruppen enthalten. Die Zeiten sind im Kindertagesförderungsgesetz  M-V klar geregelt.

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

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Beschlüsse

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09.05.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben