Beschlussvorlage - 2012/BV/3386

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 27.02.2012 zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2011 in Höhe von 45.100,00 Euro.

Die Ausgabe wird gedeckt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 02 7911 94300046 Baufreimachung Südteil Gewerbegebiet Groß Klein in Höhe von 45.100,00 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 (4) Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern,

§   6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

Sachverhalt:

 

Begründung für die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters:

Lt. Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Jahresrechnung 2011, Pkt. 8.2. waren die Anträge zur Bildung von Kassenausgaberesten im Vermögenshaushalt für Leistung 2011 bis zum 06.02.2012 zu beantragen. Nach Prüfung der Anträge und Bestätigung durch das Kämmerei- und Finanzverwaltungsamt bestand die Notwendigkeit über eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Umverteilungen mittels überplanmäßiger Bewilligungen zu beantragen. Durch die Umstellung auf das doppische Rechnungswesen müssen alle Leistungen aus dem Haushaltsjahr 2011 periodengerecht gezahlt werden. Da bereits in den Monaten Januar und Februar 2012 Abrechnungen aus Leistungen 2011 vorlagen, musste kurzfristig eine Eilentscheidung durch den Oberbürgermeister herbeigeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Antrag auf Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02 7911 94300051

2011

45.100,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein

 

1.Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

50.000,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

 

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

45.100,00

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


     

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

     

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

95.100,00

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

 

unabweisbar:

Mit der Überleitung vom kameralen auf den doppischen Haushalt zum 01.01.2012 in der Hansestadt Rostock entsteht die Notwendigkeit der klaren Abgrenzung von angefallenen Kosten, die vor der Einführung der Doppik entstanden sind. Es handelt sich hierbei um angefallene Leistungen, die im Haushaltsjahr 2011 erbracht wurden und auch im gleichen Jahr abzurechnen sind.

Für das Bauvorhaben Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein fallen für die Jahresscheibe 2011 noch Kosten von insgesamt 45.100,00 EUR an. Diese Kosten beziehen sich auf die Abrechnung von Planungsleistungen (Verkehrsanlagen, Außenanlagen, Technische Ausrüstung)  und  müssen rückwirkend dem Haushaltsjahr 2011 zugeordnet und auch im Jahr 2011 abgerechnet werden.

 

unvorhersehbar:

Mit der Überleitung vom kameralen auf den doppischen Haushalt entsteht die Notwendigkeit der klaren Abgrenzung von Kosten, die vor der Einführung der Doppik entstanden sind.

Für das Vorhaben Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein wurden im Haushaltsjahr 2012 Rechnungen in Höhe von 45.100,00 EUR gebucht. Das heißt, die schon bezahlten Rechnungen sind erbrachte Leistungen aus dem Haushaltsjahr 2011, die periodengerecht zu buchen sind.            

Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 50.000,00 EUR reicht nicht aus, um die Rechnungen periodengerecht zu buchen.

Es werden für das Haushaltsjahr 2011 45.100,00 EUR benötigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.              Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02 7911 94300046

Baufreimachung Südteil Gewerbegebiet Groß Klein

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz  für o. g. Haushaltsjahr

 

1.019.798,76

Bereitgestellt durch Zweckbindung: (DK9014)

+

 

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

770.218,13

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

249.580,63

als Deckungsquelle eingesetzt

 

45.100,00

 

 

Begründung der Minderausgaben

An das Landesförderinstitut M-V wurde am 26.01.2012 erklärt, dass das Vorhaben abgeschlossen ist.

Das Ausschreibungsergebnis war günstiger als die in der Kostenerrechnung veranschlagten Kosten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 66

Produkt:        54802                                                       

Investitionsmaßnahme Nr.: 6654802201200309                                         

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

2012

09612001/78532001

Anlagen im Bau

– Tiefbau –

Baumaßnahmen

-zweckgebunden-

 

 

 

 

 

6.543.400

 

 

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Beschlüsse

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24.04.2012 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen