Stellungnahme - 2012/AN/3303-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Nach § 3 der Ortsbeiratssatzung vertritt der Ortsbeirat die Einwohnerinnen und Einwohner in Angelegenheiten des Ortsbeiratsbereiches gegenüber der Bürgerschaft und dem Oberbürgermeister. Da durch die Umbenennung einer Straße die Einwohner der Straße direkt durch eine Adressänderung mit einem Verwaltungsakt betroffen sind, muss durch die rechtzeitige Bekanntgabe der Tagesordnung die Möglichkeit der Teilnahme zumindest dieser Bürgerinnen und Bürger an der Ortsbeiratssitzung ermöglicht werden.

 

Laut § 1 der Straßenbenennungssatzung  trifft die Entscheidung über die Benennung  der Hauptausschuss unter Mitwirkung des zuständigen beratenden Ausschusses für Regionalentwicklung im Einvernehmen mit dem zuständigen Ortsbeirat, da die Benennung nach einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens erfolgen soll und von den Grundsätzen der Straßenbenennung abweicht. Da der Straßenkörper im Ortsteil Toitenwinkel liegt, die beiden Häuser mit den Adressen Neudierkower Weg 1 und 2 aber auf dem Gebiet des Ortsteils Dierkow West, müssen die Ortsbeiräte Toitenwinkel und Dierkow-Ost, Dierkow-West darüber abstimmen.

 

Die Grundsätze der Straßenbenennungssatzung legen unter 1.6. fest, dass bei Benennung nach Persönlichkeiten eine Benennung  nur in Ausnahmefällen und frühestens 5 Jahre nach dem Ableben des Namensgebers erfolgen soll. Noch lebende Angehörige sollten gehört werden. Eine Anhörung von Angehörigen ist bisher nicht erfolgt, da diese hier nicht bekannt sind. Eine Nachforschung und Anfrage wird einige Zeit in Anspruch nehmen und kann die zeitliche Folge des Umbenennungsverfahrens beeinflussen.

 


Weiter heißt es in der Straßenbenennungssatzung: „Unzulässig ist die Benennung nach Personen, die Ziele, Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die den Grundsätzen der Verfassung widersprechen.“ Um die letztgenannte Bedingung abzusichern, wurde vom Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung  bisher regelmäßig der Nachweis verlangt, dass keine diesbezüglichen schuldhaften Verbindungen bestanden. Dieses Erfordernis wird bis zum 24.04.2012 nicht zu erbringen sein.

 

Ein realistischer Zeitplan für das Verfahren wäre:

- 19.04.2012               Ortsbeirat Toitenwinkel

- 08.05.2012               Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West

- 24.05.2012               Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

- 12.06.2012               Hauptausschuss

- 27.06.2012              Veröffentlichung im Städtischen Anzeiger

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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24.04.2012 - Hauptausschuss - vertagt

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26.04.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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08.05.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)

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22.05.2012 - Hauptausschuss - vertagt