Informationsvorlage - 2012/IV/3369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2011/AN/2156 vom 18.05.2011

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat am 18.05.2011 mit dem Beschluss Nr. 2011/AN/2156 den Oberbürgermeister beauftragt, für den Raum Christinenhafen/Am Bussebart einen Wettbewerb zur Einordnung eines Theaterneubaus mit der Darstellung der städtebaulichen Auswirkungen durchzuführen.

 

In Anlehnung an die Vorbereitung des in seiner städtebaulichen Dimension und Bedeutung vergleichbaren Wettbewerbs für die Mittelmole in Warnemünde hat das federführende Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft den Arbeitsprozess zur Erarbeitung eines Auslobungstextes begonnen. Ein wesentliches Thema neben den städtebaulichen und freiraumplanerischen Inhalten wird im zukünftigen Wettbewerbsgebiet auf Grund der Trennwirkung der L22 zwischen dem Christinenhafen und dem Bussebart die verkehrsplanerische Zielstellung sein. Von den Wettbewerbsteilnehmern werden die Auseinandersetzung mit der verkehrlichen Situation im städtebaulichen Ideenwettbewerb und Lösungsvorschläge zur städtebaulichen Integration der L22 erwartet.

 

Bereits die Expertise zum Neubau eines Vier-Sparten-Theaters für die Hansestadt Rostock am Standort „Am Bussebart“ spricht von der großen Herausforderung der Standortentscheidung „in der Möglichkeit, den Rostocker Stadtkern mit dem Stadthafen am Warnowufer zu verbinden“.

Mit den vorbereitenden Untersuchungen zu Sanierungsgebietserweiterung für den „zentralen Bereich Stadthafen“ hat das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 3. April 2009 mitgeteilt, die Erweiterung des Sanierungsgebietes zunächst zurückzustellen, da es für das Ministerium für die Verbindung von Hafen und Stadt außerordentlich wichtig ist, „die städtebauliche Zielstellung für den Hafenbereich, die Überquerung der L22 und den möglichen Standort des Theaterneubaus in einem Gesamtkonzept zu formulieren“. In diesem Sinne wird der Hansestadt Rostock die Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbes empfohlen.

 

Auf diesen Grundlagen hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft die Untersuchung der städtebaulichen Integration der L22 im Bereich des Stadthafens als Beitrag für die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbes beim Ingenieurbüro SHP Ingenieure aus Hannover beauftragt.

 

Im Untersuchungsbereich wurden dazu Varianten erarbeitet und ganzheitlich bewertet Die Untersuchung beinhaltet Varianten mit Tieferlegung - über die gesamte Länge bzw. in Teilabschnitten - sowie mit Anhebung der L22 und eine „Null-Variante“ mit Rückbau und Verkehrverlagerung/-vermeidung.

 

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Eingang in die Auslobung des Wettbewerbs Christinenhafen/Am Bussebart finden.

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.05.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - zur Kenntnis gegeben

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06.06.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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13.06.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - vertagt

 

 

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14.06.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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19.06.2012 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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20.06.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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08.08.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - zur Kenntnis gegeben