Änderungsantrag - 2011/BV/2652-06 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In §6 Finanzierung der Plätze, Abs. (2) wird ersetzt:

 

„Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Betreuungsschlüssel:  “

 

durch:

 

„Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals von … Tagen im Jahr  und der Betreuungszeiten von … Stunden pro Tag, folgender Betreuungsschlüssel: …

 

Sollte der Bedarf an Betreuungszeiten der Kinder und Ihrer Familien gemäß § 10 Abs. (1) KiföG darüber hinaus nachweislich höher ausfallen, wird dies individuell mit dem Leistungserbringer in der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung vereinbart.“

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Sachverhalt:

An dieser Stelle muss klar benannt werden, welche Fehlzeiten und welcher Umfang von Fehlzeiten zu Grunde gelegt wird.

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Beschlüsse

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04.04.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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24.04.2012 - Jugendhilfeausschuss

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09.05.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt