Änderungsantrag - 2011/BV/2652-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In §2 Anforderungen an das Leistungsangebot, Abs. (2) wird ersetzt:

 

„….Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage eines individuellen Förderplanes. Der Stundensatz wird mit dem Leistungserbinger vereinbart.“

 

durch:

 

„….Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage eines individuellen Förderplanes. Der Stundensatz wird mit dem Leistungserbinger auf der Basis der trägerspezifischen Entgelte vereinbart.“

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Sachverhalt:

Die gängige Praxis ist nicht mit der bisherigen Formulierung in Einklang zu bringen. Meistens entspricht der Stundensatz nicht den trägerspezifischen Personalkosten, die auf Grund unterschiedlicher Tarife deutlich gegeben sind. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat sich klar für einen Mindestlohn ausgesprochen, dieses muss auch in den Verhandlungen mit den Leistungserbringern im Bereich der Kindertagesförderung durchgesetzt werden.

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Beschlüsse

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04.04.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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24.04.2012 - Jugendhilfeausschuss

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09.05.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt