Änderungsantrag - 2012/BV/3149-06 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

In § 3, Absatz 3 wird der erste Satz ergänzt durch:

„nach Ausschreibung“

 

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Begründung:

Der Satz lautet somit wie folgt:

„Die Vorschläge für die Bestellung der Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates erfolgt durch die Geschäftsstelle nach Ausschreibung.“

Mittels einer Ausschreibung sollen Kompetenz und Unabhängigkeit des Beirates gestärkt werden.

 

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Gez. Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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04.04.2012 - Bürgerschaft - vertagt

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17.04.2012 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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19.04.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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09.05.2012 - Bürgerschaft - abgelehnt