Änderungsantrag - 2011/BV/2652-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung wird geändert. Es wird in § 2 ein Absatz (3) mit folgendem Inhalt eingefügt:

 

§ 2(3) Entsprechend §1 Abs.1 KiföG M-V hat die individuelle Förderung aller Kinder sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien zu orientieren.

 

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Sachverhalt:

 

Die pädagogische und organisatorische Anpassung der Angebote an die Bedürfnisse der Kinder und Familien ist von großer Bedeutung für diese. Die Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten müssen sich nach den Bedürfnissen der Familien richten.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.04.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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24.04.2012 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

09.05.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen