Beschlussvorlage - 2012/BV/3357

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock schließt mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, dem Landkreis Rostock und der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) für die Jahre 2012 – 2016 den 2. Nachtrag zur Vereinbarung zur Finanzierung der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste (DHV) der VVW-Unternehmen ab.  

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 0653/04-BV     vom 06.10.2004

Nr. 2009/BV/0668 vom 02.12.2009

 

Sachverhalt:

 

Nachfolgend wird die Grundlage für die Finanzierung der Einnahmeverluste durch die Aufgabenträger des ÖPNV erläutert:

 

Die VVW ist Rechtsnachfolger der Rostocker Verkehrsgemeinschaft (RVG 01.03.1993 bis 26.02.1997), die 1993 mit Beschluss der Bürgerschaft Nr.: 657/43/1993 gegründet wurde. Im genannten Zeitraum ist für die Hansestadt Rostock aus den Einzeltarifen der Verkehrsunternehmen (VU) über einen gemeinsamen Übergangstarif ein Gemeinschaftstarif

 

 

 

als Flächenzonentarif mit drei Tarifzonen entwickelt worden. Dieser Tarif konnte nicht der Addition der vorherigen Einzeltarife der in Rostock fahrenden Verkehrsunternehmen entsprechen, sondern lag deutlich unter diesen.

 

Mit der Anwendung des einheitlichen Gemeinschaftstarifes durch alle Verkehrsunternehmen in der Hansestadt Rostock ergaben sich einnahmeseitig Veränderungen in zweierlei Hinsicht:

1.      Die Haustarife der VU waren nicht mehr gültig. Im Vergleich zum Verbundtarif ergaben sich so genannte Harmonisierungs(gewinne) oder –verluste.

2.      Der Fahrgast nutzte mehr als ein Unternehmen, zahlte aber nur einen Fahrpreis, der unter dem der Addition der Einzelpreise lag. Dadurch ergaben sich die Durchtarifierungsverluste.

Weitere Gründe dafür waren sozialpolitische Aspekte aber auch die verkehrspolitische Zielstellung der Hansestadt Rostock, den Anteil des ÖPNV im ModalSplit zu erhöhen.

 

Daraus ergaben sich Mindereinnahmen/Erlösverluste (DHV) für die einzelnen Verkehrsunternehmen in der Hansestadt Rostock, die durch den Aufgabenträger auszugleichen waren um wirtschaftliche Nachteile für die VU zu vermeiden. Grundlage war der Gesellschaftsvertrag der RVG § 6 Abs. 2 und 3, der durch die Bürgerschaft mit o.g. Beschluss bestätigt wurde.

 

Der VVW trat 1997 die Rechtsnachfolge der Rostocker Verkehrsgemeinschaft an. Die Gründung und die Satzung der VVW GmbH wurden durch den Hauptausschuss der Bürgerschaft am 22.01.1997 genehmigt. Mit Ausweitung des Verbundgebietes um die Landkreise Bad Doberan und Güstrow verständigten sich die drei Aufgabenträger darauf, den Bürgern neben abgestimmten Verkehrsleistungen auch einen einheitlichen Tarif in den Landkreisen anzubieten. Zum Ausgleich der DHV schloss die Hansestadt Rostock für ihr Territorium eine Vereinbarung mit dem VVW am 08.12.1997 ab. Das Land MV glich die darüber hinausgehenden DHV für die HRO und die beiden Landkreise im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Verkehrskooperationen im ÖPNV im Land MV (VKoopRL) aus.

 

2001 bekannten sich sowohl die Hansestadt, die beiden Landkreise als auch das Land MV zur Weiterführung des Verbundtarifes. Dies wurde in einer gemeinsamen mittelfristigen Vereinbarung zum Ausgleich der DHV, in der ab 2005 sich auch die Landkreise Bad Doberan und Güstrow  finanziell beteiligten, dokumentiert.

 

Zur Ermittlung der Höhe des Verlustes und Festlegung eines entsprechenden Verteilerschlüssels sowohl für die Anteile Hansestadt und Region als auch für die Verbundunternehmen bedient sich die VVW GmbH eines Gutachterbüros. Dieses Büro hat in Abstimmung mit allen Beteiligten ein Verfahren zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfes und eines entsprechenden Verteilerschlüssels entwickelt, das nicht jährlich einer kostenaufwändigen Verkehrserhebung bedarf, sondern über die Entwicklung der Parameter „beförderte Personen“ und „Tarif“ fortgeschrieben werden kann.

 

Der Ausgleich und die Abrechnung der DHV erfolgt streng getrennt nach dem Territorialprinzip (HRO und Region) und entsprechend der erbrachten Verkehrsleistungen und angewandten Tarifmerkmale.

 

Am 06.10.2004 (Beschlussnummer 0653/04) hat die Bürgerschaft den Abschluss der Vereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dem Landkreis Güstrow, dem Landkreis Bad Doberan, der Hansestadt Rostock und der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) zur Finanzierung der verbundbedingten Einnahmeverluste der VVW-Unternehmen für die Jahre 2005 bis 2008 mit Option für 2009 beschlossen.

 

2009 wurde mit Beschlussnummer 2009/BV/0668 der 1. Nachtrag zur Vereinbarung für die Jahre 2010 und 2011 beschlossen.

 

In 2011 erfolgte eine große Verkehrserhebung, um die Verkehrsleistung der Unternehmen und damit auch die verbundbedingten Einnahmeverluste neu bestimmen zu können, damit wurden neue belastbare Daten zur Ermittlung der DHV geliefert. Die Ergebnisse der Verkehrserhebung wurden den Aufgabenträgern durch das Gutachterbüro am 08.02.2012 präsentiert.

Für 2011 wurde so ein Ausgleichsbedarf von insgesamt rund 5,2 Mio. EUR ermittelt. Der tatsächliche Ausgleich soll aber für die zukünftigen Jahre bis 2016 jährlich nur 4,2 Mio. EUR betragen.

 

Diese Ausgleichszahlungen sichern das einheitliche Tarifangebot der ÖPNV-Unternehmen in der Region Rostock und dabei insbesondere die Tarifintegration in der Hansestadt Rostock. Die RSAG erhält im Rahmen des Einnahmeaufteilungsvertrages der VVW hiervon ca. 2,3 Mio. EUR.

 

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und der Landkreis Rostock haben bereits ihre Zustimmung zur Weiterzahlung ihres Anteils in Höhe von 2,0 Mio. EUR bzw. 200 TEUR signalisiert. Die erforderlichen Beschlüsse der Gremien werden zeitgleich eingeholt.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausgaben in Höhe von 2,0 Mio. EUR jeweils für die Jahre 2012, 2013, 2014, 2015, 2016

 

Teilhaushalt: 12             

Produkt: 54702                            Bezeichnung: Sonstiger Personen- und 

Güterverkehr

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

 

 

 

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2012 bis 2016

54702.54151000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen

 

2.000.000,00 EUR

 

 

2012 bis 2016

54702.74151000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen

 

 

 

2.000.000,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.04.2012 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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24.04.2012 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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09.05.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen