Dringlichkeitsantrag - 2012/DA/3352

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Beratungsfolge

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- Widerspruch dazu [Nr. 2012/DA/3352-02 (WI)] wurde am 07.05.2012 zurückgezogen!

 

Beschlussvorschlag:

1.      Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Beschluss der Bürgerschaft 2012/AN/3065 vom 01.02.2012 und vom 07.03.2012 unverzüglich umzusetzen.

 

2.      Hilfsweise wird die Rechtsaufsicht aufgefordert von ihrem Anordnungsrecht bzw. Ersatzvornahmerecht gemäß § 82 Kommunalverfassung MV Gebrauch zu machen.

 

3.      Sollte die Rechtsaufsicht nicht aktiv werden, wird die Präsidentin der Bürgerschaft beauftragt, die Bestellung des Aufsichtsrates entsprechend des Beschlusses der Bürgerschaft 2012/AN/3065 im gerichtlichen Eilverfahren durchzusetzen.

 

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Begründung:

Die Bürgerschaft hat am 01.02.2012 und am 07.03.2012 die kommunalen Vertreter - für die SPD-Fraktion Erhard Sauter,

für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 Alexander Schulz,

für die Fraktion DIE LINKE. Götz Kreuzer und

für die CDU-Fraktion Dr. Helmut Schmidt –

mit der Entscheidung zur Vorlage 2012/AN/3065 bestellt.

 

Mit dieser Beschlussfassung ergab sich lediglich für die SPD-Fraktion eine personelle Änderung zur Besetzung des Aufsichtsrates, da Herr Thoralf Sens mit Wirkung vom 31.01.2012 auf seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat verzichtet hat. Eine   Nachbestellung ist deshalb für die SPD-Fraktion notwendig geworden.

Der Aufsichtsrat der HERO hat seit der Beschlussfassung am 07.03.2012 bereits am 28.03.2012 getagt, ohne dass der Vertreter der SPD-Fraktion an dieser Sitzung teilnehmen konnte, da der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter keine Benennung von Herrn Erhard Sauter in dieser Zeit vorgenommen hat.

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Aufsichtsrat wird voraussichtlich am 19.04.2012 erneut tagen. Die Wahrnehmung aller durch die Bürgerschaft bestellten Vertreter für den Aufsichtsrat HERO soll ermöglicht werden. Die nächste Bürgerschaftssitzung findet erst am 05.05.2012 statt.

 

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Beschlüsse

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04.04.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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