04.04.2012 - 8.11 Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2012/AN/3065 vom 01.02.2012 und vom 07.03.2012 unverzüglich umzusetzen.
 

2. Hilfsweise wird die Rechtsaufsicht aufgefordert von ihrem Anordnungsrecht bzw. Ersatzvornahmerecht gemäß § 82 Kommunalverfassung MV Gebrauch zu machen.
 

3. Sollte die Rechtsaufsicht nicht aktiv werden, wird die Präsidentin der Bürgerschaft beauftragt, die Bestellung des Aufsichtsrates entsprechend des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2012/AN/3065 im gerichtlichen Eilverfahren durchzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt