Dringlichkeitsantrag - 2012/DA/3341
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09, FÜR Rostock, Dr. Ulrich Seidel (FDP)
Bildung des Wahlprüfungsausschusses und Wahl der Mitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 02.04.2012
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
- Beteiligt:
- xx Gruppe alle Fraktionen; Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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04.04.2012
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Beschlussvorschriften:
§ 36 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Landes und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern
(LKWG M-V)
§ 36 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg (KVM-V) i. V. m. § 5 Abs. 2 u. 5 Hauptsatzung (HS)
bereits gefasste Beschlüsse:
-
Sachverhalt:
Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines
hauptamtlichen Bürgermeisters hier Wahl der Oberbürgermeisterin/des
Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock - insgesamt oder gegen einzelne Ergebnisse
können alle wahlberechtigten Personen erheben. Bei einer hauptamtlichen Bürgermeisterwahl (Oberbürgermeisterwahl) steht dieses Recht auch der
Rechtsaufsichtsbehörde sowie nicht wahlberechtigten Bewerberinnen und Bewerbern zu.
Die Unterlagen von Herrn Dieter Reichelt, Alte Warnemünder Chaussee 39 in 18109
Rostock zur Anfechtung der Wahlen zum Amt des Oberbürgermeisters der Hansestadt
Rostock vom 05.02.2012 sind beim Gemeindewahlleiter eingegangen und am 5. März 2012
zuständigkeitshalber der Präsidentin der Bürgerschaft zur Prüfung und Entscheidung durch
die Bürgerschaft übergeben worden.
Nach § 36 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG
M-V) entscheidet über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl die Gemeindevertretung, hier die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock. Die Bürgerschaft kann die Vorbereitung ihrer
Entscheidung auf einen Wahlprüfungsausschuss übertragen.
Der kommunale Wahlprüfungsausschuss prüft, ob der Einspruch form- und fristgerecht
eingelegt ist und klärt den Sachverhalt soweit auf, dass die Vertretung über den Einspruch
möglichst nach einem einzigen Verhandlungstermin einen Beschluss fassen kann, § 39 Abs.
1 LKWG M-V.
Gemäß § 37 Abs. 3 Satz 2 und 3 und Abs. 4 LKWG M-V findet die mündliche
Verhandlung öffentlich statt, die Beratung des Wahlprüfungsausschusses über das Ergebnis
der Verhandlung erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung.
Beschlussfähig ist der Wahlprüfungsausschuss, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. An der Beschlussfassung dürfen nur diejenigen Mitglieder oder deren Stellvertretung mitwirken, die an der dem Beschluss zugrunde liegenden Verhandlung teilgenommen haben.
Nach § 36 Abs. 1 KV M-V kann die Gemeindvertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig sind.
Nach § 5 Abs. 2 u. 5 Hauptsatzung ist der Wahlprüfungsausschuss im Sinne eines zeitweiligen Ausschusses der Bürgerschaft zu bilden, in den 10 Mitglieder sowie pro Mitglied ein Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt werden.
Die Ermittlung der Plätze erfolgt gemäß § 24 Abs. 5 Geschäftsordnung der Bürgerschaft nach dem Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer.
Im Ergebnis der Berechung verteilen sich die Sitze folgendermaßen:
Bezeichnung der Fraktion | Anzahl der Sitze im Wahlprüfungsausschuss |
DIE LINKE. | 2 |
SPD | 2 |
CDU | 2 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 1 |
Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 | 1 |
FÜR Rostock | 1 |
FDP (Gruppe) | 1 |
Es können maximal vier sachkundige Einwohnerinnen und /oder Einwohner berufen werden.
Die oder der Vorsitzende führt die Geschäfte des Wahlprüfungsausschusses, lädt zu den
öffentlichen Sitzungen ein, leitet die Sitzungen des Ausschusses, erarbeitet die
Beschlussvorlage der Bürgerschaft zur Entscheidung über die Gültigkeit der
Oberbürgermeisterwahl und stellt die Wahlprüfungsentscheidung entsprechend § 42 Abs. 1
LKWG M-V der Person, die den Einspruch erhoben hat, der Person, deren Wahl für ungültig
erklärt worden ist sowie der Rechtsaufsichtsbehörde zu.
Nach § 39 Abs. 2 LKWG M-V legt die Wahlleitung dem Wahlprüfungsausschuss zu jedem Einspruch die vorhandenen Unterlagen und eine Stellungnahme vor.
Über den Einspruch gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl sollte die Bürgerschaft
möglichst in ihrer zweiten Sitzung (am 09. Mai 2012), in der sie sich mit dem Einspruch
befasst, entscheiden. Die Vorbereitung der Entscheidung der Bürgerschaft durch den
Wahlprüfungsausschuss über den Einspruch von Herrn Reichelt gegen die Gültigkeit der
Wahl sollte daher umgehend nach seiner Bildung erfolgen.
Die Entscheidung der Bürgerschaft über den Einspruch kann vor einem Verwaltungsgericht
angefochten werden.
04.04.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Zur Vorbereitung der Entscheidung über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl am 5. Februar 2012 bildet die Bürgerschaft einen Wahlprüfungsausschuss.
2. Die Bürgerschaft wählt zehn Mitglieder und pro Mitglied eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Beschluss Nr. 2012/DA/3341:
1. Zur Vorbereitung der Entscheidung über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl am 5. Februar 2012 bildet die Bürgerschaft einen Wahlprüfungsausschuss.
2. Die Bürgerschaft wählt zehn Mitglieder und pro Mitglied eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter:
für | Mitglieder | Stellvertreter |
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Fraktion DIE LINKE. | Olaf Groth | Bernhard Fritze |
| Falko Schulz | Karsten Steffen |
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Fraktion der SPD | Anke Knitter | Dr. Steffen Wandschneider |
| Uwe Michaelis | Barbara Cornelius |
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CDU-Fraktion | Prof. Dr. Peter Winkler von Mohrenfels (s. E.) | Frank Giesen |
| Toralf Nöske | Prof. Dr. Dieter Neßelmann |
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Fraktion BÜNDNIS 90/ | Anja Munser | Thomas Wanie (s. E.) |
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Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 | Alexander Schulz (s. E.) | André Specht (s. E.) |
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Fraktion FÜR ROSTOCK | Mathias Krack | Frank von Olszewski (s. E.) |
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Zählgemeinschaft FDP
| Katja Rosendahl (s. E.) | Tom Scheffler (s. E.) |
s. E. = sachkundige Einwohnerin/sachkundiger Einwohner
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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