Beschlussvorlage - 2012/BV/3260
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. - "Jugendgarten Alte Schmiede"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.03.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.03.2012
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. für das Projekt Jugendgarten Alte Schmiede gemäß den §§ 1,11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2012 31.12.2012, vorbe-
haltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Das Projekt wird mit 2 Feststellen sowie Honoraren, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten- zuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013 werden 1,5 Feststellen in der Jugendsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Es besteht Konsens mit dem Träger über den Fördervorschlag. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 9,50 % und die Drittmittel 6,62%.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Jugend-/Gemeinwesenarbeit (Produkt 36200) 25.901,53 Euro
Jugendsozialarbeit (Produkt 36301) 69.075,12 Euro
im aktuellen Jahr:
Gesamtkosten | 113.231,75 Euro |
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Eigenmittel | 10.755,10 Euro |
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Drittmittel | 7.500,00 Euro |
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Zuschuss der HRO | 94.976,65 Euro |
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davon Personalkosten | 84.976,65 Euro |
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H/BK/SK | 10.000,00Euro |
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Holger Matthäus