Beschlussvorlage - 2012/BV/3259
Grunddaten
- Betreff:
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Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Soziale Bildung e. V. - "Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.03.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.03.2012
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 31.12.2012, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 durch die Rechtsaufsichts-behörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Durch die Verwaltung ist die Fortsetzung für eine Stelle Schulsozialarbeit (01.08.- 31.21.2012) in die Fördersumme eingeplant worden. Bei Beendigung des Förderprogramms Lehrer in der Schulsozialarbeit besteht die Notwendigkeit, am Innerstädtischen Gymnasium die Schulsozialarbeit fortzusetzen. Dem Jugendhilfeausschuss wird ein entsprechender Antrag zeitgemäß vorgelegt.
Das Projekt wird mit 3 Feststellen sowie Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert. Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personal- kostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013 werden 0,75 Feststellen in der Schulsozialarbeit und 1,5 Feststellen in der Jugendsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 3,38 % und die Drittmittel 6,18%.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Jugend-/Gemeinwesenarbeit (Produkt 36200) 82.142,55 Euro
Jugendsozialarbeit (Produkt 36301) 62.235,39 Euro
Schulsozialarbeit (Produkt 36301) 43.712,03 Euro.
im aktuellen Jahr:
Gesamtkosten | 208.988,42 Euro |
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Eigenmittel | 8.000,00 Euro |
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Drittmittel | 12.898,96 Euro |
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Zuschuss der HRO | 188.089,96 Euro |
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davon Personalkosten | 135.678,03 Euro |
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H/M/BK/SK | 52.411,93 Euro |
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Holger Matthäus