Beschlussvorlage - 2012/BV/3256
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Charisma e. V. - "Eltern- und Familienbildung im Nordwesten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.03.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.03.2012
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Charisma e. V. für das Projekt Eltern- und Familienbildung im Nordwesten gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2012 31.12.2012, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 durch die Rechtsauf-sichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Der Träger ist beauftragt, das 2004 vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Rahmen-konzept der Eltern- und Familienbildung im Nordwesten der Hansestadt Rostock umzusetzen, um Eltern durch geeignete Bildungs- und Hilfsangebote zu unterstützen und ihre Erziehungskompetenz zu stärken.
Das Projekt wird mit 2 Feststellen und Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Es besteht Konsens mit dem Träger über den Fördervorschlag. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 1,66 % und die Drittmittel 19,70%.