Beschlussvorlage - 2012/BV/3247
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Rostocker Stadtjugendring e. V. - "Jugendpolitische Dachverbandsarbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.03.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
27.03.2012
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Stadtjugendring e. V. für die Maßnahme Jugendpolitische Dachverbandsarbeit gemäß den §§ 1,11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2012 31.12.2012 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot, das die eigenverantwortliche Arbeit der Jugendverbände unterstützt.
Ziel ist es, die Mitgliedsvereine und verbände zu fördern und deren freie und selbst organisierte Arbeit zu stärken sowie deren Belange gegenüber Dritten zu vertreten.
Aus Sicht der Verwaltung sind die finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitätssicherung mit der jetzigen Personalausstattung (0,75Fs) zukünftiger Schwerpunktaufgaben nicht angemessen und ausreichend, wenngleich dem Antrag des Trägers nicht in vollem Umfang entsprochen wird.
Der Fördervorschlag der Verwaltung bezieht sich auf die institutionelle Förderung des Rostocker Stadtjugendringes mit 0,75 Feststelle vom 01.01. bis 30.06.2012 und ab 01.07.2012 mit einer Feststelle (entspricht plus 0,25 FS) sowie Honorar, Miete, Betriebs- und Sachkosten.
Die Erhöhung des Stundenvolumens beruht auf ein erhöhtes Arbeitsaufkommen im Rahmen künftiger Jugend-Beteiligungsprozesse in Rostock mit nachhaltiger Wirkung, beruhend auf den Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2009/AN/0611 zur Bildung eines Jugendbeirates.
Schwerpunkte im Haushaltsjahr 2012 werden die Erarbeitung eines Masterplanes zur nachhaltigen Jugendbeteiligung in Rostock sowie die Umsetzung erster beispielhafter Maßnahmen sein. Des Weiteren erfolgt die Einrichtung eines Beteiligungs-Infoportals, in dem verschiedene Formen, Methoden und Mechanismen jugendgemäßer Beteiligungsmög-lichkeiten zur praktischen Anwendung zusammengeführt werden.
Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Fördersumme vorgeschlagen. Die Differenz in Höhe von 36.357,95 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung (keine Förderung neuer Stellen) und der damit ver-bundenen Reduzierung im Bereich der Sachausgaben.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 1,45 %,
der Drittmittelanteil 1,21%. Die Einwerbung von Drittmitteln für konkrete Beteiligungs-maßnahmen wird lt. Träger weiter fortgesetzt.
Im Ergebnis des Trägergespräches besteht Einvernehmen zum Fördervorschlag.