Beschlussvorlage - 2012/BV/3244
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Jugendalternativzentrum e. V. - "Offene Jugendarbeit im Jugendalternativzentrum"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.03.2012
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendalternativzentrum e. V. für das Projekt Offene Jugendarbeit im Jugendalternativ-zentrum gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2012 31.12.2012 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechts-aufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Im Rahmen der Jugendarbeit ist dieses offene Angebot in selbst verwalteter Form ein wichtiger Bestandteil für Rostock. Das JAZ e. V. legt besonderen Wert auf die Ehrenamt-lichkeit, um jungen Menschen auf dem Weg ihrer Persönlichkeitsentwicklung Möglichkeiten der Eigenverantwortung und Selbstgestaltung nahezubringen.
Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für Honorare, Betriebskosten und Sachkosten. Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Fördersumme vorgeschlagen.
Der Differenzbetrag in Höhe von 10.503,36 steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung der Kosten im beantragten Miet und Sachausgabenbereich.
Durch den Eigenbetrieb Kommunalen Objektbewirtschaftung und - entwicklung (KOE) der Hansestadt Rostock wurde das Amt für Jugend und Soziales von der Rückgabe der Räumlichkeiten, aufgrund des Gebäudeabrisses Ende März 2012, in Kenntnis gesetzt.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 7,72 %. Der Träger ist über die vorgeschlagene Fördersumme informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt : 50
im aktuellen Jahr: 2012
Produkt: Zuschüsse an Vereine und Verbände 36200
im aktuellen Jahr 2012
Gesamtkosten | 66.179,12 Euro |
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Eigenmittel | 5.105,79 Euro |
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Drittmittel | 0,00 Euro |
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Zuschuss der HRO | 50.569,97 Euro |
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davon Personalkosten | 0,00 Euro |
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H/M/BK/SK | 50.569,97 Euro |
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Holger Matthäus