Beschlussvorlage - 2012/BV/3242
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Evangelisches Stadtjugendpfaramt - "Evangelische Stadtjugendarbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.03.2012
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Evangelisches Stadtjugendpfarramt für das Projekt Evangelische Stadtjugendarbeit gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 31.12.2012 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Das Evangelische Stadtjugendpfarramt arbeitet überkonfessionell und ist offen für alle Kinder und Jugendlichen der Stadt, gleich welcher Herkunft und Weltanschauung. Im Bereich der evangelischen Kirche werden Angebote wie Jugendfreizeiten, Jugendtreffen, Schulungen und Begleitung ehrenamtlicher Jugendlicher, Beratung und Projekte der außerschulische Jugendbildung nach den §§ 11 und 13 SGB VIII durchgeführt. Das Projekt wird mit Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.
Der Fördervorschlag entspricht der beantragen Fördersumme, es besteht Konsens. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 25,64%.