Beschlussvorlage - 2012/BV/3240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AFW – Gemeinnützige Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH für das Projekt „You:Act“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2012 –31.12.2012 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit dem Jugendhilfeprojekt „You:Act“ wird eine sozialpädagogische Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme bereitgestellt, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 25 Jahren unter größtmöglicher Berücksichtigung ihrer Interessen und ihrer Fähigkeiten die Unterstützung anzubieten, die sie für ihre berufliche Integration benötigen.

 

Zur Umsetzung dieser Zielstellung wird eine bedarfsgerechte Platzkapazität für 45 Teilnehmer bereitgestellt. Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für 6 Feststellen sowie auf Honorare, Miete, Betriebskosten und Sachkosten.

 

Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 16.748,33 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung im Personalkostenbereich, hier die Nichtgewährung der beantragten Stundenanzahl für eine Lehrkraft und die damit verbunden Reduzierungen im Miet- und Sachkostenbereich.

 

Der Träger ist über die Kürzung der Fördersumme informiert. Es besteht Konsens. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 1,82 %.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt :                  50

im aktuellen Jahr               2012

Produkt:                            Jugendberufshilfe Stadt – 36301

 

Gesamtkosten

351.565,04 Euro

 

Eigenmittel

6.390,03 Euro

 

Drittmittel

0,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

328.426,68 Euro

 

davon Personalkosten

198.262,12 Euro

 

           H/M/BK/SK

130.164,56 Euro

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.03.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen