Beschlussvorlage - 2012/BV/3237

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Fischkutter – Jugendbegegnungsstätte e. V. für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit im Fischkutter“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2012 – 31.12.2012 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Der Träger erbringt ein Leistungsangebot im Sozialraum Toitenwinkel, Gehlsdorf und Rostock – Ost. Das Projekt stellt eine zielgruppenspezifische Ergänzung zu den vorhandenen Angeboten dar. Insbesondere werden im Rahmen offener Freizeitangebote sozial benachteiligte Kinder betreut.

 

Das Projekt wird im Bereich Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert. Der Fördervorschlag entspricht der beantragen Fördersumme, es besteht Konsens. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 82,74%.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Teilhaushalt :                             50

Im aktuellen Jahr :     2012

Produkt:                            Zuschüsse an Verbände und Vereine – 36200

 

Gesamtkosten

49.250,00 Euro

 

Eigenmittel

40.750,00 Euro

 

Drittmittel

0,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

8.500,00 Euro

 

davon Personalkosten

0 Euro

 

           H/M/BK/SK

8.500,00 Euro

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.03.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen