Beschlussvorlage - 2012/BV/3235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt auf der Grundlage des

§ 11 Absatz 2 und 5 des Landesausführungsgesetzes SGB II (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V vom Juli 2011 die Förderung von 8 Personalstellen. Diese Personalstellen sind an Grundschulen der Hansestadt Rostock etabliert.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 13.09.2011

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern vom 06. Juli 2011 erhält die Hansestadt Rostock auf der Grundlage der Festlegung der Anzahl der zehn- bis 26-jährigen Einwohner nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Kinder- und Jugendfördergesetzes für das Haushaltsjahr 2012 finanzielle Mittel in Höhe von 126.489,00 Euro aus der 1. Tranche (Zuweisung) und Mittel in Höhe von 126.489,00 Euro aus der 2. Tranche (Zuwendung).

 

Weiterhin werden nicht im Haushaltsjahr 2011 verausgabte Mittel aus der Zuwendung

und aus der Zuweisung nach § 11 Absatz 2 und 5 Landesausführungsgesetz SGB II zur Finanzierung dieser Maßnahmen verwandt.

 

 

 

 

 

 

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen nachfolgende Maßnahmen finanziert werden:

 

Träger der Maßnahme

Schule

Feststelle

Rostocker Freizeitzentrum e. V.

 

Grundschule

„Türmchenschule“- Reutershagen

1,0

IN VIA Rostock e. V.

Grundschule

„Kleine Birke“- Lütten Klein

1,0

Kolping Initiative M-V

 

Grundschule

Rudolf-Tarnow- Lichtenhagen

1,0

Institut Lernen und Leben e. V.

 

Grundschule  „ Am Mühlenteich“ Evershagen

1,0

Volkssolidarität KV Rostock e. V.

 

Grundschule „Ostseekinder“

Dierkow

0,875

Soziale Bildung e. V.

Grundschule St.-Georg

Stadtmitte

1,0

Soziale Bildung e. V.

 

Grundschule“ Am Magaretenplatz“

KTV

1,0

Gemeinnützige Gesell-schaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH

Grundschule Schmarl

1,0

 

 

7,875

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:                     50

 

Schulsozialarbeit  - Bildung und Teilhabe (Produkt 36301)

 

Restmittel aus der Zuweisung aus dem Haushaltsjahr 2011:           20.101,64 Euro

Restmittel aus der Zuwendung aus dem Haushaltsjahr 2011:          20.101,64 Euro

1. Tranche 2012 (Zuweisung für das Haushaltsjahr 2012):             126.489,00 Euro

2. Tranche 2012 (Zuwendung  für das Haushaltsjahr 2012):           126.489,00 Euro

Einnahmen gesamt:                                                                       293.181,28 Euro   

 

voraussichtliche Gesamtausgaben:                                             292.353,95 Euro                                                                                                                                                           

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

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Beschlüsse

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27.03.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen