Beschlussvorlage - 2012/BV/3230
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII - Institut Lernen und Leben e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.03.2012
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Institut Lernen und Leben e. V. für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 31.12.2012, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Durch eine enge Kooperation mit dem Träger Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. und seinem Projekt offene Kinder- und Jugendarbeit im Jugendclub Pablo Neruda wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung eine enge Zusammenarbeit im Stadtteil organisiert, so dass die Aufgabenstellung in hoher Qualität weiterhin erfüllt werden kann. Somit wird das Stadtteil- und Begegnungszentrum mit 3,5 Feststellen und 1 Feststelle Schulsozialarbeit an der Ehm-Welk-Schule sowie mit Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 2013 werden 1 Feststelle Jugendsozialarbeit und 1 Feststelle Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 6,14 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Jugend-/Gemeinwesenarbeit (Produkt 36200) 210.481,31 Euro
Jugendsozialarbeit (Produkt 36301) 31.099,57 Euro
Schulsozialarbeit (Produkt 36301) 36.957,16 Euro
Gesamtkosten | 296.774,34 Euro |
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Eigenmittel | 18.236,30 Euro |
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Drittmittel | 0 Euro |
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Zuschuss der HRO | 278.538,04 Euro |
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davon Personalkosten | 156.929,21 Euro |
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H/M/BK/SK | 121.608,83 Euro |
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Holger Matthäus