Beschlussvorlage - 2012/BV/3229
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII - Kolping Initiative M-V gGbmH - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.03.2012
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des
Trägers Kolping Initiative M-V gGmbH für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 31.12.2012, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.
Das Projekt wird mit 5 Feststellen und 1,75 Feststellen Schulsozialarbeit an der Hundertwasser-Gesamtschule Lichtenhagen und an der Nordlicht-Schule Lichtenhagen sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013 werden 3,0 Feststellen in der Jugendsozialarbeit und 1,75 Feststellen in der Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 8,49 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Jugend-/Gemeinwesenarbeit (Produkt 36200) 225.404,62 Euro
Jugendsozialarbeit (Produkt 36301) 132.518,28 Euro
Schulsozialarbeit (Produkt 36301) 83.718,77 Euro
Gesamtkosten | 482.641,67 Euro |
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Eigenmittel | 41.000,00 Euro |
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Drittmittel | 0 Euro |
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Zuschuss der HRO | 441.641,67 Euro |
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davon Personalkosten | 316.285,51 Euro |
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H/M/BK/SK | 125.356,16 Euro |
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Holger Matthäus