Beschlussvorlage - 2012/BV/3229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des

Trägers Kolping Initiative M-V gGmbH für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 – 31.12.2012, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Das Projekt wird mit 5 Feststellen und 1,75 Feststellen Schulsozialarbeit an der Hundertwasser-Gesamtschule Lichtenhagen und an der Nordlicht-Schule Lichtenhagen sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007-2013“ werden 3,0 Feststellen in der Jugendsozialarbeit und 1,75 Feststellen in der Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.

 

Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 8,49 %.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

 

Jugend-/Gemeinwesenarbeit (Produkt 36200)                             225.404,62 Euro

Jugendsozialarbeit (Produkt 36301)                                             132.518,28 Euro

Schulsozialarbeit (Produkt 36301)                                                  83.718,77 Euro

 

Gesamtkosten

482.641,67 Euro

 

Eigenmittel

41.000,00 Euro

 

Drittmittel

0 Euro

 

Zuschuss der HRO

441.641,67 Euro

 

davon Personalkosten

316.285,51 Euro

 

           H/M/BK/SK

125.356,16 Euro

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.03.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen