Änderungsantrag - 2011/BV/2924-60 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Band VII, Stelenplan Stadtverwaltung Seite III/75

 

Im Amt für Schule und Sport (TH 40) ist eine Stelle Integrationsassistent/in (ehemals unter dem irritierenden Begriff Erzieher/in geführt) NVB 0,85 v.H. ku S 08 im Haushalts- und Stellenplan  2012 umgehend wieder einzurichten und zu besetzen. Die im Stellenplan unter der Bezeichnung „Erzieher/in“ ausgewiesenen Stellen sind in die korrekte Bezeichnung „Integrationsassistent/in“ zu wandeln.

 

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  Sachverhalt:

 

Mit der Organisationsverfügung Nr. 4/2012 wurde die Stelle OKZ 40 72 205 003 Erzieher/in mit der Aufgabe „Integrationshilfe “ in „Bibliothekar/in“ gewandelt und in die Stadtbibliothek verlagert, um dort ein drängendes Personalproblem der Kurbibliothek in Warnemünde zu lösen. Dazu erfolgte eine Stellenentnahme aus dem Bestand der sechs im Bereich des Amtes für Schule und Sport geführten Personalstellen zur Integrationshilfe und Hilfe zur Teilhabe am Schulalltag für schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler. Dieser Stellenanteil wurde insofern von 6 Stellen auf 5 Stellen reduziert.

 

Diese Stellen zur Hilfe und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler als Grundleistung für eine überhaupt mögliche Teilhabe am U nterricht an unterschiedlichen Schulen (z. Z. Körperbehindertenzentrum, Borwinschule) wurden Mitte der 90er Jahre unter Engagement des seinerzeitigen Behindertenbeauftragten und der Fraktionen der Rostocker Bürgerschaft durch das Hauptamt beim damaligen Schulverwaltungsamt geschaffen.

 

Der seinerzeit festgestellte Bedarf an Unterstützungsleistungen für Schülerinnen und Schüler besteht an den Schulen unvermindert und bei Beachtung der Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention und der daraus folgenden zunehmenden inklusiven Beschulung sogar in gesteigerter Weise fort und ist keine Aufgabe des Landes.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

41.000 EUR

 

Deckungsquelle 11601.56290010 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten- Ausgaben für Dienstleistungen durch Dritte von 200.000 EUR auf 159.000 EUR. (Hinweis: Deckungsquelle im ÄA 2011/BV/2924-59 wird dementsprechend angepasst.) 

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen