Beschlussvorlage - 2012/BV/3226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 – 31.12.2012, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Mit dem Standort bewirtschaftet der Verein nicht nur das größte Objekt von allen Stadtteil- und Begegnungszentren, es ist auch auf Grund seines traditionellen Hintergrundes, durch die vielfältigen soziokulturellen Angebote anderer Vereine, inhaltlich eines der umfangreichsten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitätssicherung mit der jetzigen Personalausstattung angemessen und notwendig. Das

Stadtteil- und Begegnungszentrum wird mit 6,5 Feststellen und 2 Feststellen Schulsozialarbeit (davon 1 Stelle am Förderzentrum am Schwanenteich sowie 1 Stelle an der Regionalschule „H.-Schütz“ und am Gymnasium Reutershagen) sowie mit Honoraren, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Entsprechend der „Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2007 – 2013“ werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 2 Feststellen Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 10,75 %.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

 

Jugend-/Gemeinwesenarbeit (Produkt 36200)                             383.053,91 Euro

Jugendsozialarbeit (Produkt 36301)                                               87.322,39 Euro

Schulsozialarbeit (Produkt 36301)                                                  89.623,70 Euro

 

Gesamtkosten

627.441,00 Euro

 

Eigenmittel

67.441,00 Euro

 

Drittmittel

0 Euro

 

Zuschuss der HRO

560.000,00 Euro

 

davon Personalkosten

412.547,92 Euro

 

           H/M/BK/SK

147.452,08 Euro

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.03.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen