Stellungnahme - 2012/AN/3191-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Das Ansehen der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken, wird ausdrücklich begrüßt.

 

Das Gesetz über Sonn- und Feiertage Mecklenburg-Vorpommern regelt im § 2 Abs. 1 die gesetzlichen Feiertage und im § 2 Abs. 2 die Gedenk- und Trauertage. Als Gedenk- und Trauertage werden der Volkstrauertag, der Totensonntag und der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges eingeordnet.

 

Anlässlich des 50. Jahrestages des Ende des Zweiten Weltkrieges und der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft im Jahre 1995 hat der Bundespräsident Roman Herzog am 3. Januar 1996 eine Proklamation veröffentlicht, in der er den 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt hat. Diese Proklamation wurde auch vom Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und dem Bundesminister des Inneren, Herrn Kanter unterzeichnet. Das Datum wurde gewählt, weil am 27. Januar 1945 Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des KZ Auschwitz/Birkenau, des größten Vernichtungslagers des Nazi-Regimes, befreit haben.

 

Die UN hat international 2005 den 27. Januar zum Holocaust-Gedenktag ausgerufen.

 

Feste Abläufe in der Hansestadt Rostock gibt es bislang zu keinem der vorstehend aufgeführten Gedenk- und Trauertage. Die an diesen Tagen stattfindenden Veranstaltungen werden regelmäßig durch Dritte organisiert und die Hansestadt Rostock bringt sich punktuell ein.

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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20.03.2012 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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04.04.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben