Stellungnahme - 2011/BV/2924-58 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit o.g. Änderungsantrag soll beabsichtigt werden, dass der Teilhaushalt 41 Amt für Kultur und Denkmalpflege wie folgt geändert wird:

Band II Seite 100

Im Produkt 28100 Kultur wird in Position 16 Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen der Ansatz von 1.223.900 Euro um 15.000 Euro auf 1.238.900 Euro

erhöht.

Deckung

Teilhaushalt 11 Amt für Management und Controlling

Produkt 11301 Organisationsmanagement Band II Seite 31

 

Unter Position 18 – sonstige laufende Aufwendungen- wird der Ansatz von 231.100 Euro um 15.000 Euro auf 216.100 Euro vermindert, dabei wird im Konto 56251040 (Band I Seite 44) Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige – Umsetzungsbegleitung Hasiko - von 50.000 Euro auf 35.000 Euro reduziert.

 

Begründet wird dieser Antrag damit, dass durch den Umzug der Musikschule „Carl Orff“ in das Haus der Musik erhöhte Kosten entstehen, die nicht aus den laufenden Einnahmen erbracht werden können. Für das Konservatorium sind alle notwendigen Umzugskosten in den Haushalt eingestellt worden. Mit dem erhöhten Zuschuss soll „Carl Orff“ ein Teil der Kosten erstattet werden.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Neben anderen Projekten ist 2012 eine umfangreiche Untersuchung zur Strukturneuordnung im Amt für Jugend und Soziales vorgesehen.

 

Ziel der Untersuchung ist die Erarbeitung eines angemessenen Personalschlüssels für ausgewählte Fachbereiche um den gesetzlichen Qualitätsanforderungen in der Aufgabenerfüllung langfristig gerecht zu werden.

Dabei sollen bundesweit anerkannte Kriterien und Standards herangezogen bzw. erarbeitet werden, um langfristig eine Personalbedarfsplanung vornehmen zu können.

 

In Umsetzung der Aufgaben zeigt sich, dass nicht alle Aufgabenfelder für eine dezentrale Lösung geeignet sind. Hier gilt es, diese Bereiche zu eruieren und zukunftsweisende Lösungen zu erarbeiten. Die Standortfrage ist ebenfalls zu betrachten.

 

Das zu erstellende Organisationsgutachten muss im Rahmen eines möglichst umfangreichen Untersuchungsansatzes sowohl die

-          Kriterien für die Bewertung einer Fallclusterung als auch die

-          Kriterien für die Bemessung eines Fallschlüssels sowie den

-          Fallschlüssel selbst in Katalogform enthalten. Dies sollte als „Fallbetreuung je Mitarbeiter/in“ oder als „Fallbetreuung je 1.000 Einwohner“ ermittelt werden.

 

Vor dem Hintergrund, der vorgesehenen Organisationsuntersuchungen werden die im Produktkonto 11301.56251040 geplanten Sachverständigenkosten  in Höhe von 50,0 TEUR unbedingt zur Umsetzung der Untersuchung benötigt.

 

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben