Stellungnahme - 2011/BV/2924-56 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Nach § 8 Abs. 5 GemHVO Doppik sind den Planungsdaten im Ergebnis- und Finanzhaushalt die vom Innenministerium durch Erlass bekannt gegebenen Orientierungsdaten zu Grunde zu legen.

 

 

Für das Land M-V wurde das zur Verteilung kommende Einkommenssteueraufkommen auf 294 Mio. EUR geschätzt. Unter Anwendung der neu festgestellten Beteiligungsquote für die HRO von 13,84 % ergibt sich eine der Planung zugrunde liegende Größe von ca. 40,7 Mio. EUR. Der Planansatz für das Jahr 2012 in Höhe von 41 Mio. EUR wurde unter Berücksichtigung der Rückzahlung von Zuweisungen aus dem Vorjahr in 2012 in Höhe von 0,2 Mio. EUR wie auch der geschätzten Mehrerwartungen aus den Aufkommensschwankungen der  vergangenen fünf Jahre in Höhe von 0,5 Mio. EUR berechnet. Für eine darüber hinausgehende Erhöhung der Aufkommenserwartungen aus dieser Steuerbeteiligung gibt es derzeit keine Grundlage.

 

Im Haushaltsvollzug 2012 ist die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Ausreichung der Zuwendung zu prüfen und ggf. mit einer überplanmäßigen Bewilligung bereitzustellen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben