Stellungnahme - 2012/AN/3151-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeiten der Einführung von

QR-Codes an öffentlichen Gebäuden der Hansestadt Rostock zu prüfen und der Bürgerschaft die Ergebnisse der Prüfung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Stellungnahme:

Es existiert bereits ein QR-Code, der den Nutzer ohne Eintippen der Adresse auf die Internetseite www.rostock.de führt. Hier erhält der Einwohner oder Tourist alle relevanten Informationen zu Rostock. Für Gäste sind besonders die touristischen Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Unterkünften von Belang. Ein Vorteil der Nutzung des QR-Codes ist, dass man diesen außerhalb der Öffnungszeiten der Tourist-Informationen als Hinweis auf www.rostock.de nutzen kann sowie ebenfalls in Printprodukten der Tourismuszentrale einsetzen kann. Denkbar ist auch, zu speziellen Veranstaltungen und Aktionen wie z. B. Kultur trifft Genuss, für die es eine eigene Homepage gibt, einen QR-Code zu erstellen. Die Nutzung von QR-Codes ist touristisch auch in anderen Bereichen möglich, z. B. könnte man für die Unterkunftsbuchung oder den Verkauf von Veranstaltungskarten einen eigenen QR-Code erstellen. Die Bekanntmachung erfolgt derzeit über den Aushang in den Tourist-Informationen.

Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist die Darstellung von Öffnungszeiten und Eintrittspreisen zu Sehenswürdigkeiten von Rostock.

Da die Erstellung von QR-Codes kostenlos ist und es sich dabei um ein zusätzliches Serviceangebot für Touristen und Einwohner handelt, halten wir den weiterführenden Einsatz für äußerst sinnvoll.

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bürgerschaft - überwiesen

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15.03.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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04.04.2012 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben