Änderungsantrag - 2011/BV/2652-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              - zurückgezogen am 03.04.2012!

Die Beschlussvorlage – Satzung über die Nutzung und Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (Kifög-Satzung)

 

wird in § 4 (1) wird nach Satz 2 wie folgt ergänzt:

 

Die Hansestadt Rostock ermöglicht ab 1.1.2013 allen Kindern die Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege, sofern die Eltern dies wünschen..

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Beschlussvorschriften: § 22Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2011/DA/2547 vom 7.9.2011, Nr. 2011/DA/2560 vom 7.9.2011

Nr. 2010/BV/1024 vom 5.5.2010

 

Sachverhalt:

Die Begründung des Jugendhilfeausschusses zum Thema wird inhaltlich geteilt. Das Inkraftsetzen der Regelung zum 1.1.2013, Eltern unbeschränkt einen Ganztagsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege anzubieten, sofern die Eltern dies wünschen, soll die finanziellen Aufwendungen der Hansestadt Rostock mindern. Zugleich soll ein geordneter Übergang zu dieser Regelung erfolgen..

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Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Mehraufwendungen sind in den Haushalt 2013

einzuordnen.

 

Johann-Georg Jaeger

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bürgerschaft - vertagt